Historischer Schritt gegen Ausbeutung: Der Bundestag hat ein Gesetz zur Einhaltung von Menschenrechten in internationalen Lieferketten verabschiedet.
Viele deutsche Firmen lassen weltweit Waren produzieren. Unter welchen Bedingungen die Beschäftigten sie herstellen, darf ihnen in Zukunft nicht egal sein: Künftig müssen Unternehmen dafür sorgen, dass es in ihrer gesamten Lieferkette, auch international, nicht zu Verletzungen der Menschenrechte und Umweltvorgaben kommt. Das beschloss der Bundestag am Freitag.
„Wir dürfen unseren Wohlstand in der globalen Wirtschaft nicht auf Kinderarbeit und Ausbeutung aufbauen“, betonte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Die unternehmerische Verantwortung für Menschenrechte ende nicht am Werkstor des Unternehmens. Das sei auch eine Frage des fairen Wettbewerbs: Bisher seien Unternehmen, die sich freiwillig für den Schutz von Menschenrechten einsetzten, häufig im Nachteil gegenüber den „schwarzen Schafen“. „Dieses Gesetz wird einen Beitrag für eine faire Globalisierung leisten. Ich bin froh, dass ich dieses wichtige Vorhaben nach harten Verhandlungen gegen massive Lobbywiderstände durchsetzen konnte“, sagte er.
Historischer Schritt gegen Ausbeutung
„Mit dem Lieferkettengesetz geht unser Land einen ganz wichtigen Schritt im Kampf gegen Sklaven- und Kinderarbeit! Die Einhaltung der Menschenrechte entlang der Lieferkette wird nun Gesetz. Gut so!“, freut sich Vizekanzler und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz.
Die Firmen sollen künftig ihre gesamte Lieferkette im Blick haben, aber abgestuft verantwortlich sein. Wird einer Firma ein Missstand in der Lieferkette bekannt, soll sie verpflichtet werden, für Abhilfe zu sorgen. Zudem sollen Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften die Möglichkeit bekommen, Betroffene vor deutschen Gericht zu vertreten. Bisher konnten Geschädigte nur selbst klagen. In der Praxis scheiterte das an den Lebensumständen.
„Unternehmerische Verantwortung ist grenzenlos“
Deutschland bekomme damit das stärkste Lieferkettengesetz in Europa, sagte SPD-Fraktionsvize Katja Mast. „Unternehmerische Verantwortung ist grenzenlos“, betonte sie. Das Gesetz sei wichtig im Kampf gegen Kinder- und Sklavenarbeit. Jedes Ringen um Details habe sich gelohnt. „Auch auf den letzten parlamentarischen Metern sind uns noch wesentliche Verbesserungen gelungen.“
Damit sich die Firmen auf die neuen Vorgaben einstellen können, soll das Gesetz ab dem 1. Januar 2023 gelten, und zwar zunächst nur für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern - von 2024 an dann auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern. Kleinere mittelständische Unternehmen sind nicht betroffen.