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Aktuelles

Foto: Hubertus Heil
Werner Schüring

Arbeitsminister Heil: Gesetzentwurf fördert Gründungen, Wahlen und Arbeit von Betriebsräten

31.03.2021 | SPD setzt Betriebsrätemodernisierungsgesetz durch

Wir stärken Betriebsräte

In vielen Firmen in Deutschland gibt es keinen Betriebsrat, der als starke Stimme die Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber vertritt. Das will die SPD ändern – mit Erfolg. Nach wochenlangem Gezerre mit dem Koalitionspartner setzt Arbeitsminister Hubertus Heil ein Gesetz durch, mit dem die Gründung von Betriebsräten erleichtert wird.

„Wir wollen, dass es wieder mehr Betriebsräte in Deutschland gibt“, sagte Hubertus Heil am Mittwoch in Berlin. Beschäftigten solle Mut gemacht werden, solche Gremien zu gründen. Das Gesetz sei eine klare Ansage an Arbeitgeber, die Betriebsratsgründungen verhindern wollten. „Ich sage dies gerade im Blick auf einige US-amerikanische Konzerne, die Mitbestimmungsrechte mit Füßen treten. Wer versucht Betriebsratswahlen zu verhindern, Betriebsräte zu schikanieren oder ihre Arbeit zu behindern, hat mich zu einem entschiedenen Gegner.“

Geplant sind unter anderem ein besserer Kündigungsschutz für Beschäftigte, die sich für eine Betriebsratsgründung einsetzen, und einfachere Regeln bei Betriebsratswahlen. Gewerkschaften begrüßen den Beschluss.

Deshalb stärken wir Betriebräte

Die Zahl der Betriebsräte und der von einem Betriebsrat vertretenen Arbeitnehmer*innen ist seit den 1990er Jahren zurückgegangen. Nur noch in rund jeder zehnten Firma, die einen Betriebsrat haben könnte, gibt es ein solches Gremium. 41 Prozent der Beschäftigten im Westen und 36 Prozent im Osten werden von Betriebsräten vertreten. Für die Gründung eines Betriebsrates muss eine Firma mindestens fünf Beschäftigte haben. Das Gremium hat gegenüber Arbeitgebern Mitspracherechte zum Beispiel bei Arbeitszeiten und Pausen.

Erhebungen von Gewerkschaften zeigen, dass Arbeitgeber*innen immer häufiger mit zum Teil drastischen Mitteln die Gründung von Betriebsräten zu verhindern versuchen – etwa durch Einschüchterung von Kandidat*innen.

Was wird verbessert?

  • Konkret geplant ist nun ein verbesserter Kündigungsschutz für Beschäftigte, die zu einer Betriebsratswahl einladen. Kündigungsschutz gibt es bisher für die ersten drei Personen, die dazu einladen, künftig sollen es sechs Personen sein. Und auch schon vor einer Einladung, wenn Beschäftigte über eine Betriebsratswahl nachdenken und diese planen, soll Kündigungsschutz gelten, wenn die Betroffenen eine beglaubigte Erklärung abgeben, dass sie einen Betriebsrat gründen wollen und mit der Vorbereitung beginnen.

  • Gesenkt werden außerdem die Schwellen zur Aufstellung eines Wahlvorschlags. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten sollen beispielsweise keine sogenannten Stützunterschriften für Wahlvorschläge mehr nötig sein und in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten nur noch zwei unterstützende Unterschriften.

  • Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus eine Ausweitung der Rechte von Betriebsräten vor: Sie sollen mitbestimmen dürfen, wenn es um die Ausgestaltung mobiler Arbeit im Unternehmen geht. Zudem wird klargestellt, dass die Rechte des Betriebsrates bei der Planung von Arbeitsabläufen und bei der Festlegung von Richtlinien zur Personalauswahl auch gelten, wenn das Unternehmen dabei auf den Einsatz Künstlicher Intelligenz setzt.

Gewerkschaften begrüßen SPD-Vorstoß

„Ich begrüße es sehr, dass sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil mit Unterstützung des Arbeitnehmerflügels in der Union durchsetzen konnte“, sagte der DGB-Chef Reiner Hoffmann. Die Betriebliche Interessenvertretung stehe für mehr Demokratie im Betrieb.

Der Vorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Robert Feiger, sprach besonders mit Blick auf das Handwerk von einem „Meilenstein für mehr Mitbestimmung“. In Branchen wie der Bauwirtschaft und der Gebäudereinigung seien Betriebsräte noch immer eine Seltenheit.

Die zweite Vorsitzende der IG Metall, Christiane Benner, sieht in der Verabschiedung des Gesetzes durch das Kabinett einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Sie forderte aber weitere Schritte für mehr Mitbestimmung.

Nach dem Kabinett muss das Gesetz noch durch Bundestag und Bundesrat, wo es laut Bundesarbeitsministerium nicht zustimmungspflichtig ist.