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Mitgliedervotum

Jetzt zählt Deine Stimme
Alle SPD-Mitglieder entscheiden vom 15. bis zum 29. April im Mitgliedervotum über den neuen Koalitionsvertrag. Das ist gelebte Mitbestimmung – direkt, verbindlich und stark. Nutze Deine Stimme – sie zählt.
Das ist der Fahrplan
14. bis 28. April
15. bis 29. April
30. April
FAQ zum Mitgliedervotum
Wir haben die aktuellen Informationen zusammengestellt.
Ja. Der Parteivorstand hat beschlossen, dass dem Koalitionsvertrag durch ein Mitgliedervotum zugestimmt werden muss.
Das Mitgliedervotum findet vom 15. bis 29. April 2025 statt.
Der Brief wird voraussichtlich Anfang der nächsten Woche bei Dir eintreffen. Bitte beachte, dass es aufgrund des Postwegs eventuell zu Verzögerungen kommen kann.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der SPD, die zum Stichtag – 23. März 2025 – in die SPD aufgenommen wurden und in der Mitgliederverwaltung als Mitglied registriert sind. Der Nachweis der Stimmberechtigung erfolgt durch die Mitgliederlisten anhand der Mitgliederverwaltung (MAVIS).
Die Abstimmung für das Mitgliedervotum wird ausschließlich online durchgeführt. Dafür erhalten alle Mitglieder einen Brief mit dem Link zur Abstimmungsplattform und einem persönlichen Passwort.
Alle Mitglieder erhalten per Post einen Zugangslink zum Abstimmungsportal, ein Passwort sowie Hinweise zum Votum und dem Abstimmungsverfahren. Im Abstimmungsportal können sich die Mitglieder im Zwei-Faktor-Verfahren zur Teilnahme anmelden. Die Stimmberechtigten benötigen zur Anmeldung in das Abstimmungssystem neben dem Passwort als zweiten Faktor ihre Mitgliedsnummer. Die Online-Abstimmung kann mit stationären und mobilen digitalen Endgeräten erfolgen. Die abgegebenen Stimmen werden verschlüsselt in die elektronische Urne gesendet. Da das Passwort per Post versendet wird, ist es besonders wichtig, dass Deine Anschrift korrekt ist. Du kannst diese mit wenigen Klicks auf meine.spd.de aktualisieren.
Wenn Du keinen Internetzugang hast und Deine Familie und Dein Freundeskreis Dir nicht helfen können, wende Dich bitte an Deinen Ortsverein. Unterstützung kannst Du auch in Deiner nächstgelegenen Geschäftsstelle bekommen.
Deine Mitgliedsnummer findest Du z.B. auf Deiner Beitragsquittung, im Parteibuch, auf Deiner SPD-Card oder unter meine.spd.de. Wenn Du Deine Mitgliedsnummer nicht findest, ruf unsere Hotline an.
Du kannst den Koalitionsvertrag auf dieser Webseite einsehen. Außerdem gibt es Dialogveranstaltungen digital und in Präsenz. Hier im internen Bereich für Mitglieder findest Du alle Termine.
Bitte gib Deine Stimme bis zum 29. April um 23:59 Uhr ab, am besten jedoch früher.
Das Mitgliedervotum ist bindend, wenn mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten sich an der Abstimmung beteiligt haben.
Eine Mandatsprüfungs- und Zählkommission (MPZK), zusammengesetzt aus Vertreter*innen der Landesverbände und Bezirke, sowie eine notarielle Aufsicht öffnen nach Ablauf des Abstimmungszeitraums die digitale Urne und stellen das Ergebnis fest.
lle Mitglieder erhalten postalisch einen Zugangslink zum Abstimmungsportal, ein Passwort sowie Hinweise zum Votum und dem Abstimmungsverfahren. Im Abstimmungsportal können die Mitglieder im Zwei-Faktor-Verfahren am Votum teilnehmen.
Die Stimmberechtigten benötigen zur Anmeldung in das Abstimmungssystem neben dem Passwort als zweiten Faktor ihre Mitgliedsnummer. Die Online-Abstimmung kann mit stationären und mobilen digitalen Endgeräten erfolgen. Die abgegebenen Stimmen werden verschlüsselt in die elektronische Urne gesendet.
Nein. Wie bei einem Stimmzettel, den Du in die Urne geworfen hast, kannst Du auch hier Dein Votum im Nachhinein nicht mehr verändern.
Um zu verhindern, dass jemand mehrmals abstimmt, weiß das System, wer schon abgestimmt hat. Deine Stimme wird aber so verschlüsselt, dass nicht nachvollziehbar ist, was Du gewählt hast.
Ja. Es ist nicht möglich mehrmals abzustimmen. Das System registriert, wenn ein*e Benutzer*in abgestimmt hat und lässt keine zweite Abstimmung zu.
Du kannst Dich bei uns melden und wir schicken den Brief nochmal an Deine Adresse. Wir können aufgrund der Postlaufzeiten aber nicht garantieren, dass dieser rechtzeitig ankommt.
Du kannst uns per Mail unter parteivorstand(at)spd.de oder telefonisch unter 030 25991 - 234 erreichen.
Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
Die technische Durchführung des Mitgliedervotums erfolgt durch einen spezialisierten IT-Dienstleister im Auftrag der SPD. Informationen zur Datenverarbeitung auf der Abstimmungsplattform findest Du direkt auf der Plattform selbst, wenn Du an der Abstimmung teilnimmst. Für Produktion und Versand der Abstimmungsunterlagen wird ein externer Druckdienstleister eingebunden, der auf Grundlage eines datenschutzkonformen Unterauftragsverhältnisses tätig wird.
Welche Daten werden verarbeitet?
Für die Abstimmung werden folgende Daten verarbeitet: Mitgliedsnummer/ID, Name, Vorname, Titel, Anrede, Adresse sowie Abstimmungs-IDs (kryptografisch gehasht).
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Datenverarbeitung?
Der Hintergrund der Datenverarbeitung ist das satzungsgemäße Mitgliedervotum (§§ 13 Abs. 3, 14 OrgStatut i. V. m. der entsprechenden Richtlinie des PV). Damit alle Mitglieder von ihrem Recht auf Abstimmung Gebrauch machen können, ist die beschriebene Datenverarbeitung erforderlich. Als Rechtsgrundlage dienen Art. 6 Abs. 1 lit. b und Art. 9 Abs. 2 lit. d DSGVO.
Wann werden die Daten gelöscht?
Deine Daten werden nach Abschluss der Abstimmung bei den beauftragten Dienstleistern gelöscht.
Weitere Informationen zu Deinen Rechten findest Du in unserer Datenschutzerklärung.Fragen zum Datenschutz richte bitte an: datenschutzbeauftragter[at]spd.de.
Weitere (allgemeine) Informationen zum Datenschutz bei der SPD findest Du zudem in unserer Datenschutzrichtlinie.
Du erreichst das Abstimmungsportal, indem Du den Link aus Deinem Brief aufrufst oder den dort abgedruckten QR-Code mit Deinem Smartphone scannst.
Für die Anmeldung benötigst Du Deine Mitgliedsnummer und das Passwort aus dem Brief.
Die Abstimmung hat noch nicht begonnen. Bitte beachte die Abstimmungsfrist, die in Deinem Brief angegeben ist. Sollte der Abstimmungszeitraum bereits begonnen haben, lösche bitte Deine Browser-Cache.
Die Länge der Mitgliedsnummer kann variieren. In der Regel umfasst sie jedoch 6 Ziffern.
Falls Du Deine Zugangsdaten nicht mehr findest, wende Dich bitte an die Hotline. Dort erhältst Du Hilfe und gegebenenfalls neue Zugangsdaten.
Du benötigst lediglich ein internetfähiges Gerät (z. B. Computer, Tablet oder Smartphone) und einen aktuellen Internetbrowser. Eine stabile Internetverbindung ist empfehlenswert.
Ja, Du kannst auch über ein Smartphone oder Tablet abstimmen.
Bitte schaue hierfür in den Datenschutzhinweis.
Ja, Du kannst die Abstimmung unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen, solange Du deine Stimme noch nicht verbindlich eingereicht hast. Bitte bedenke, dass Du Dich nach jeder Unterbrechung erneut mit Deiner Mitgliedsnummer und Deinem Passwort anmelden musst.
Ja, am Ende des Abstimmungsprozesses erhältst Du eine Bestätigung über die erfolgreiche Stimmabgabe. Zusätzlich hast Du die Möglichkeit individuell zu verifizieren, ob Deine Stimme so in der Urne liegt, wie Du sie abgegeben hast. Außerdem kannst Du eine Quittung herunterladen, welche für die universelle Verifikation genutzt werden kann. Hier ist Deine Stimme verschlüsselt abgespeichert. Wenn Du diese mit dem Betreff "Verifikation" an info@parteivorstand@spd.de schickst, kann damit die Abstimmung am Ende universell verifiziert werden. Dies ist aber optional.
Ja, die Abstimmung ist anonym.
Ein genauer Termin für die Bekanntgabe des Ergebnisses steht noch nicht fest. Bitte beachte die Informationen auf der offiziellen Webseite oder in den Mitteilungen der SPD.
Die Plattform kann grundsätzlich mit einem Screen-Reader für Sehbeeinträchtigung gelesen werden. Solltest Du weitere Unterstützung brauchen, bitte gern auch Deine Familie oder Freund*innen um Hilfe.
Für Fragen stehen wir Dir unter parteivorstand(at)spd.de und 030 25991 234 zur Verfügung.
Ja, Du kannst Dich erneut einloggen und die Abstimmung fortsetzen, sofern Du Deine Stimme noch nicht endgültig abgeschickt hast.
Versuche Dich erneut im Abstimmungsportal anzumelden. Gelingt der Login, ist Deine Stimme noch nicht endgültig abgegeben. Bitte stimme erneut ab. Klappt der Login nicht mehr, wurde Deine Stimme bereits erfolgreich registriert.
Es ist empfehlenswert, das Passwort nicht zu speichern. Dadurch könnte es z.B. zu Problemen kommen, falls jemand anderes Deinen Laptop oder Dein Gerät zur Stimmabgabe nutzen möchte. Nach gültiger Stimmenabgabe sind die Zugangsdaten dann ungültig.
Nein, die Abstimmung steht ausschließlich SPD-Mitgliedern offen.
Nein, das ist freiwillig.
Die individuelle Verifikation ermöglicht es Dir nach Deiner Stimmabgabe zu überprüfen, ob Deine Stimme korrekt in der digitalen Wahlurne gespeichert wurde. Das ist freiwillig und du brauchst ein zweites Gerät (z. B. Smartphone oder Tablet) Details zum technischen Ablauf werden in der Schritt-für-Schritt-Anleitung beschrieben.
Scrolle bitte weiter nach unten, da das Einmal-Passwort manchmal außerhalb des direkten Sichtbereichs liegt.
Nachdem Du Deine Stimme abgegeben hast, erscheint eine Bestätigungsseite. Dort siehst Du:
Einen QR-Code
Ein zeitlich begrenztes Einmal-Passwort (30 Sekunden gültig)
Lass diese Seite offen, Du brauchst sie gleich für die Verifikation mit Deinem zweiten Gerät.
Schritt 1: QR-Code scannen:
Öffne die Kamera Deines zweiten Geräts und scanne den QR-Code, der auf Deinem Erstgerät angezeigt wird. Falls das nicht automatisch funktioniert, nutze eine QR-Code-Scanner-App.Schritt 2: Einmalpasswort eingeben:
Es öffnet sich eine Verifikationsseite im Browser Deines zweiten Geräts. Gib dort das zeitbasierte Einmal-Passwort ein, das Du auf dem Erstgerät siehst. Achtung: Es ist nur 30 Sekunden lang gültig!Schritt 3: Stimmabgabe überprüfen:
Dir wird Dein Stimmzettel angezeigt, wie er in die digitale Wahlurne eingegangen ist. Vergleiche die Auswahl mit dem, was Du gewählt hast.Du kannst nach der Stimmabgabe eine Quittung als Bestätigung herunterladen. Dort enthalten ist ein verschlüsselter Fingerabdruck Deines Stimmzettels sowie eine ID. Diese Quittung dient der universellen Verifikation. Wenn Du möchtest, lade die Quittung herunter und sende sie mit dem Betreff "Verifikation" an info@parteivorstand@spd.de. Nach der Abstimmung laden wir die Quittungen, die wir erhalten haben in das System. So kann die Abstimmung universell verifiziert werden.
Die Verifikation mit dem QR-Code ist nur für Dich. Mit Deinem Zweitgerät hast Du die Möglichkeit noch einmal angezeigt zu bekommen, wie Deine Stimme in der Wahlurne abgegeben wurde.
Die Quittung dient der allgemeinen Überprüfung der Abstimmung. Wenn Du sie herunterlädst, kannst Du Sie mit dem Betreff "Verifikation" an info@parteivorstand@spd.de senden.
Wegweiser: So funktioniert die digitale Abstimmung
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Herunterladen der Datei: Wegweiser: So funktioniert die digitale Abstimmung (pdf), 439 KB)Mitgliedervotum: Schritt-für-Schritt-Anleitung
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Herunterladen der Datei: Mitgliedervotum: Schritt-für-Schritt-Anleitung (pdf), 2 MB)