arrow-left arrow-right nav-arrow Login close contrast download easy-language Facebook Instagram Telegram logo-spe-klein Mail Menue Minus Plus print Search Sound target-blank X YouTube
Inhaltsbereich

Pressemitteilung

17.08.2023 | 103/23

AG Migration und Vielfalt - Buschmann tut nichts für die anstehende Reform des Gleichbehandlungsgesetzes

Der Bundesvorsitzende der AG Migration und Vielfalt in der SPD, Aziz Bozkurt erklärt hierzu:

Die Ampel-Koalition im Bund hat in ihrem Koalitionsvertrag eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vereinbart. Konkret will die Koalition die bisherige Gesetzlage „evaluieren, Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten“. Hintergrund ist das in die Jahre gekommene AGG, dessen Inkrafttreten sich nun zum 17. Mal jährt (18. August 2006). Dass von der Ampel-Regierung bislang nichts vorgelegt wurde, kritisiert die Arbeitsgemeinschaft Migration und Vielfalt in der SPD: „Justizminister Buschmann hat bislang nichts für eine Reform dieses Gesetzes getan. Er hätte hierzu längst einen Entwurf oder Eckpunkte vorlegen müssen. Statt seinen Job zu machen, tut er nichts für die anstehende Reform und ist abgetaucht“, so Aziz Bozkurt, Vorsitzender der SPD-Arbeitsgemeinschaft.

Druck kommt auch aus der Zivilgesellschaft: Hundert Organisationen haben sich zum Bündnis „AGG Reform Jetzt!" zusammengefunden und zentrale Forderungen für die geplante Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorgestellt. Zuvor hatte bereits die unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes, Ferda Ataman, Vorschläge zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gemacht, die von Seiten rechter und konservativer Politiker:innen stark unter Beschuss standen. „Die Kritik an den Vorschlägen von Ataman sind reflexartig und kommen von denen, die das Rad der Geschichte zurückdrehen wollen. Auch hier erwarten wir Rückendeckung durch den Justizminister“, sagte Bozkurt.

„Schon 2006 als das AGG in Deutschland eingeführt wurde, kämpften Gegner:innen mit unfairen Mitteln und behaupteten, dass mit einem solchen Gesetz regelrechte Klagewellen über das Land rollen würden. Das ist nie eingetreten. Aber vielen Menschen ist mit dem Gesetz Gerechtigkeit widerfahren. Das muss auch das Ansinnen der anstehenden Reform sein. Wir müssen schauen, welche Diskriminierungstatbestände werden derzeit noch nicht hinreichend abgedeckt und wo müssen wir nachsteuern, weil Menschen zum Beispiel wegen Sozialhilfebezugs oder Arbeitslosigkeit benachteiligt werden, etwa auf dem Wohnungsmarkt“, sagt Bozkurt.

Es sei wichtig, den Anwendungsbereich des AGG so zu erweitern, dass Diskriminierungen aufgrund des sozialen Hintergrundes genauso bekämpft werden, wie Ausschlussmechanismen aufgrund des Alters oder einer Behinderung. „Ein entscheidender Schritt wäre die Einführung des Schutzes vor Diskriminierung auch durch staatliche Stellen, wodurch eine empfindliche Schutzlücke geschlossen werden könnte“, so Bozkurt. Besondere Bedeutung hätten zudem ein Verbandsklagerecht, die Verlängerung von Fristen zur Rechtsdurchsetzung und insbesondere die Erleichterung des Nachweises von Diskriminierung. „Diese müssen essentielle Bestandteile der anstehenden Reform sein, sonst bleibt das AGG ein zahnloser Tiger“, sagte der Sozialdemokrat und erwartet nun, “dass Buschmann die Vorschläge konstruktiv aufgreift und sie in Kürze in einen Gesetzentwurf münden lässt.“