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Pressemitteilung

14.11.2023 | 167/23

AG SPD 60 Plus EU-Kommission plant altersdiskriminierende Fahrtauglichkeitsprüfung

Der Entwurf der EU-Kommission zu einer 4. Führerscheinrichtlinie enthält eine Fahrtauglichkeitsprüfung ab einem Alter von 70 Jahren – unabhängig von der Fahrtauglichkeit. Das ist sowohl in der Sache nicht sinnvoll als auch Altersdiskriminierung kritisieren der Bundesvorsitzende der AG SPD 60 plus Lothar Binding und die NRW-Landesvorsitzende der AG 60plus Marie-Jeanne Zander.

Diskriminierung – auch Altersdiskriminierung – ist rechtswidrig. Dieser Grundsatz gilt nach deutschem wie auch nach europäischen Recht.

„Wenn mit einer Fahrtauglichkeitsprüfung eine Erhöhung der Verkehrssicherheit erreicht werden soll, müssen wir fragen, in welcher Form und für wen sie geeignet und angemessen wäre“, stellt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Seniorinnen und Senioren in der SPD (AG 60 plus), Lothar Binding, fest.

Offensichtlich plane die EU-Kommission, das Alter zum Maßstab der Fahrtauglichkeit machen zu wollen – und nicht Fahrtauglichkeit, die Fähigkeit zu fahren, der Gesundheitszustand, die Reaktionsfähigkeit oder andere geeignete Parameter. Dies werfe dann aber die Frage auf, welche Altersgruppe die meisten Unfälle verursacht, betont die NRW-Landesvorsitzende der AG 60 plus, Marie-Jeanne Zander.

Nach aktuellen Daten des statistischen Bundesamts ist jeder fünfte Pkw-Fahrer, der einen Unfall verschuldet, zwischen 18 und 24 Jahren alt. Aber nur jeder dreizehnte Unfallverursacher ist zwischen 65 bis 74 Jahre – ebenso in der Altersgruppe 75 Jahre oder älter. Und: Bei der Häufigkeit von Kfz-Haftpflichtunfällen kommen sogar die 82-jährigen noch nach den 18-, 19- oder auch 20-Jährigen.

„Die Sinnhaftigkeit einer Fahrtauglichkeitsprüfung ab einem Alter von 70 Jahren lässt sich daraus jedenfalls nicht ableiten“, so Zander.

Die Arbeitsgemeinschaft der SPD 60 plus, eine Mitgliedsorganisation der ESO (European Senior Organisation), lehnt diesen falschen Parameter – Fahrtauglichkeit als Merkmal des Alters – ab. Für das Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, schlägt sie vor, zwei Alternativen zu prüfen: 

  • Die Gültigkeit des Führerscheins hängt von einem ärztlichen Gesundheitszeugnis unter dem Gesichtspunkt der Fahrtauglichkeit (etwa der allgemeine Gesundheitszustand, Hörvermögen Sehkraft) ab. Das Gesundheitszeugnis wird in regelmäßigen Abständen, beispielsweise alle 5 oder 10 Jahre erneuert.
     
  • nach der Erstausstellung des Führerscheins wird alle 5 oder 10 Jahre mittels einer Fahrtauglichkeitsprüfung geprüft, ob der Führerschein weiterhin Gültigkeit haben kann.

„Mit der Umsetzung eines dieser Vorschläge ließe sich die individuelle Fahrtauglichkeit diskriminierungsfrei überprüfen. Und im Ergebnis: Mehr Verkehrssicherheit für alle, unabhängig davon, wann die Bürgerinnen und Bürger ihren Geburtstag feiern“, betont Binding.