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Pressemitteilung

11.05.2016 | 105/16

Ansgar Dittmar (Schwusos) fordert kollektive Rehabilitierung der nach § 175 StGB verurteilten homosexuellen Männer

Der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos) Ansgar Dittmar erklärt:

Heute veröffentlicht die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein Gutachten zur Entschädigung und Rehabilitierung der nach § 175 StGB verurteilten homosexuellen Männer, der Opfer des Schandparagrafen 175 bzw. 151 StGB-DDR. Dies ist ein wichtiger, noch nicht ausreichend aufgeklärter Teil der Geschichte der jungen Bundesrepublik.

Leider stimmt das Bonmot "zwei Juristen, drei Meinungen" gerade in dieser Frage - es gibt viele Bedenkenträger, wie man die Rehabilitierung und Entschädigung rechtlich und rechtsstaatlich umsetzen kann. Das neue Gutachten des Münchner Rechtsprofessors Martin Burgi macht einen sehr guten Vorschlag.

Er schlägt eine kollektive Rehabilitierung durch ein Aufhebungsgesetz vor. Das ist der richtige Weg. Aufgrund der schweren Grundrechtsverstöße kann das begangene Unrecht in einem Akt korrigiert werden. Ferner spricht er sich für eine kollektive Entschädigung durch einen Fond aus. Dieser könnte durch die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld verwaltet werden. Dort kann die Aufarbeitung und Aufklärung dieser dunklen deutschen Geschichte umgesetzt werden. Das ist der richtige Schritt, den die Bundesregierung, aber auch der gesamte Bundestag aufnehmen und schnellstmöglich umsetzen sollte. Ich freue mich deshalb ganz besonders, dass Justizminister Heiko Maas angekündigt hat, einen Gesetzentwurf zur Aufhebung von Verurteilungen wegen § 175 StGB sowie zum daraus entstehenden Entschädigungsanspruch zu erarbeiten.

Es geht um die Opfer, die noch zu Lebzeiten eine Rehabilitation erfahren müssen - es ist dringend Zeit!