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Pressemitteilung

14.10.2024 | 178/24

Arbeitsgemeinschaft für Arbeit in der SPD (AfA) „15 Euro mindestens – eine Frage des Respekts!“

Die SPD hat bei ihrer Vorstandsklausur bekräftigt, sich für eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro stark zu machen. Dafür kämpft seit langem auch die Arbeitsgemeinschaft für Arbeit in der SPD (AfA). „Wer jeden Tag hart arbeitet, muss auch vernünftig bezahlt werden – und davon leben können. Ohne zusätzliche Transferleistungen! Das ist auch eine Frage des Respekts“, betont die AfA-Vorsitzende Cansel Kiziltepe.

Der gesetzliche Mindestlohn wurde 2015 in Deutschland eingeführt und seitdem schrittweise erhöht. Zuständig hierfür ist die Mindestlohnkommission, die sich aus Gewerkschaften und Arbeitgebern zusammensetzt. Zuletzt stieg der Mindestlohn zum 01. Januar 2024 auf 12,41 Euro, ab 1. Januar 2025 beträgt der Mindestlohn dann 12,82 Euro. Die letzten Erhöhungsschritte hatten Diskussionen über eine Reform der Mindestlohnkommission ausgelöst.

„Der gesetzliche Mindestlohn hat seit seiner Einführung 2015 dazu geführt, dass der Niedriglohnsektor in Deutschland entscheidend geschrumpft ist. Neben Beschäftigten in Mini- und Teilzeitjobs profitieren vor allem Frauen und Menschen in Ostdeutschland vom gestiegenen Mindestlohn. Gute Löhne stärken nicht nur die Kaufkraft, sie sind auch ein Ausdruck von Respekt gegenüber den Arbeitnehmenden“, sagt die AfA-Chefin. „Nicht weniger als 15 Euro. Das haben die Menschen verdient. Und das sollen sie auch bekommen!“