Nachdem aus der Opposition und auch aus Reihen der SPD bis zuletzt noch Bedenken kamen, soll das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (CanG) im Deutschen Bundestag nun Ende Februar beschlossen werden. Dazu erklärt Harald Baumann-Hasske, Co-Vorsitzender der ASJ:
„Das Ende der jahrzehntelangen, gescheiterten Prohibitionspolitik in Deutschland ist in Sicht! Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird ab dem 1. April der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt. Die ASJ fordert seit 30 Jahren ein Ende der gescheiterten Drogenpolitik gegen Cannabis mit Mitteln des Strafrechts.“
Der Status quo mit der bisherigen Praxis einer massenweisen strafrechtlichen Verfolgung von Konsumenten ist sinnlos, denn sie hat keinerlei abschreckenden und eindämmenden Effekt gehabt. Stattdessen birgt der 100%ige Schwarzmarkt erhöhte Gesundheitsrisiken. Der tatsächliche Gehalt an Tetrahydrocanabinol ist bis heute unkontrolliert, giftige Beimengungen, Verunreinigungen oder synthetische Cannabinoide können in ihrer Wirkstärke nicht abgeschätzt werden.
„Das Cannabisgesetz wird ermöglichen, privat oder gemeinschaftlich nichtgewerblich Eigenanbau zu betreiben und Konsumcannabis durch Anbauvereinigungen an Erwachsene zum Eigenkonsum weiterzugeben. Das ist kein Freibrief, sondern ein mutiger Schritt des Gesetzgebers, mit einer problematischen gesellschaftlichen Realität unter umfassender Berücksichtigung des Gesundheits- und Jugendschutzes aktiv umzugehen.
Die Gegner haben in einer unsachlich emotionalisierten Debatte mit teilweise unzutreffenden Argumenten hantiert. Eine Legalisierung kann logisch gar nicht zur Ausweitung eines Schwarzmarktes führen, ein Verbot schafft ihn erst! Umso mehr gilt unser Respekt den Regierungsfraktionen, die angekündigt haben, Kurs zu halten!“