Steuerhinterziehung und betrügerische Finanzgeschäfte haben mittlerweile ein Ausmaß erreicht, das Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Kern gefährdet. Nicht selten scheinen sich Banken und Unternehmen als willige Helfershelfer in der Welt der Wirtschaftskriminellen zu verstehen. Briefkastenfirmen werden in der Regel nur gegründet, um rechtswidrigen und kriminellen Zwecken zu dienen. Die Enthüllungen über die Machenschaften der Banken in Luxemburg und die Panama Papers sind nur einige besonders drastische Beispiele. Teile der Wirtschaft und der Finanzwelt begreifen Steuerhinterziehung, Betrug und Korruption offenbar als lässliche Sünde. Dem muss nun endlich konsequent begegnet werden!
Der Bundesvorstand der Sozialdemokratischen Juristinnen und Juristen (ASJ) fordert deshalb die Einführung eines Verbandsstrafrechts, mit dem Unternehmen, Banken oder Beratungsgesellschaften für ihre Beteiligung an kriminellen Machenschaften zur Verantwortung gezogen werden können.
Ihr Bundesvorsitzender Harald Baumann-Hasske erklärte in Berlin:
„Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Korruption gehören neben der klassischen organisierten Kriminalität und dem Terrorismus zu den Geißeln unserer Zeit. Sie müssen mit der gleichen Härte bekämpft werden. Wir brauchen deshalb dringend ein Verbandsstrafrecht, um kriminelle Banken und Unternehmen zur Verantwortung ziehen zu können. Das ist ein unbedingtes Gebot der Gerechtigkeit! Zugleich schützt es die vielen ordentlichen und fleißigen Unternehmen vor kriminellen Konkurrenten. Ich hoffe, dass CDU und CSU angesichts der neuesten Enthüllungen nun endlich ein Einsehen haben und ihren Widerstand gegen eine wirksame Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität aufgeben.“
Die ASJ ist auch darin einig, dass die bloße Einführung eines Verbandsstrafrechts nicht genügt. Zusätzlich müssen Justiz und Polizei personell, rechtlich und technisch in die Lage versetzt werden, die hochprofessionell und international agierende Wirtschaftskriminalität wirksam zu bekämpfen.