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Pressemitteilung

24.11.2024 | 201/24

Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen: Wir fordern einen Waffenstillstand für Gaza und Süd-Libanon!

Nach den Haftbefehlen des ICC:

Im Nahen Osten muss das Völkerrecht endlich wieder gelten

Nach Beratungen im ASJ-Bundesvorstand über die jüngsten Haftbefehle des ICC erklären die Bundevorsitzenden, Dr. Antje Draheim und Harald Baumann-Hasske:

„Das massenhafte Töten, der gegenseitige Beschuss mit Raketen und Drohnen, die Bombardements müssen aufhören. Es gibt keine Ideologie, Religion oder Weltanschauung, die eine Fortsetzung dieses Wahnsinns, weder auf dem Rücken der palästinensischen noch der israelischen Bevölkerung, rechtfertigen könnte“.

Harald Baumann-Hasske:

„Der Überfall von Mitgliedern der HAMAS am 7. Oktober 2023 war ein terroristischer Angriff auf die Integrität des Staates Israel und seiner Bürgerinnen und BürgerDer Angriff ist durch nichts zu rechtfertigen. Die Art und Weise der Tötung, Vergewaltigung und Entführung folgt einer Strategie, bei der besondere Formen des Terrors das betroffene Volk physisch und mental zerstören sollen. Deshalb war es richtig, dass sich die Weltgemeinschaft dazu mit Empörung geäußert hat. Deutschland hat Israel seine volle Unterstützung und Solidarität erklärt, eine auch vor dem Hintergrund der deutschen Verantwortung für die Shoa konsequente und richtige Haltung.

Deshalb hat Israel das Recht, sich selbst zu verteidigen. Allerdings ist Israel nach dem Völkerrecht verpflichtet, Zivilisten zu schützen und zivile Infrastruktur zu schonen. So, wie die HAMAS Zivilsten und zivile Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäuser als Schutzschilde nutzte, nahm Israel darauf erkennbar wenig Rücksicht und nahm den Tod unzähliger Frauen und Kinder inkauf. Das Ausmaß der Verwüstung legt die Befürchtung nahe, dass hier eine Antwort auf den strategischen Zerstörungswillen der Hamas gegenüber Israel gegeben werden soll. Das alles lässt erhebliche Zweifel aufkommen, ob das völkerrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit von den israelischen Streitkräften bei ihrem Vorgehen gegen die Terroristen der Hamas eingehalten worden ist. 

Diesem Verdacht nachgehend, hat der Internationale Strafgerichtshof in den Haag, ein wichtiges Instrument der internationalen regelgebundenen Ordnung und des Völkerrechts, nach ersten Ermittlungen durch unabhängige Ermittlungsrichter nun festgestellt, dass Ministerpräsident Netanjahu und sein damaliger Verteidigungsminister Gallant unter dem dringenden Tatverdacht stehen, durch ihre Anweisungen an die israelische Armee Kriegsverbrechen begangen zu haben.  Ebenfalls mit internationalem Haftbefehl gesucht wird der militärische Befehlshaber der Hamas, Mohammed Deif, der den grausamen Angriff der Hamas auf Israelis geplant und durchgeführt haben soll.“

Dr. Antje Draheim:

„Die Ausstellung der internationalen Haftbefehle sollte endlich der Anlass sein, innezuhalten und das Töten zu beenden.

Wir fordern die sofortige Freilassung aller noch immer verschleppten Geiseln. Wir fordern, dass beide Seiten unverzüglich einen Waffenstillstand erklären und die humanitäre Katastrophe umfassend adressieren. Den Menschen im Gaza-Streifen müssen mit Medizin und Nahrungsmitteln versorgt werden.

Wir rufen alle Konfliktparteien auf, die tödliche Eskalationsspirale zu beenden, um einen Flächenbrand in der Region zu verhindern.

Für uns ist klar, dass weder das Existenzrecht noch die Sicherheit Israels in Frage gestellt werden dürfen. Ein Weiter-So kann es aber nicht geben. Palästinenser und Israelis müssen zurück an den Verhandlungstisch. Die palästinensische Autonomiebehörde muss reformiert, die Milizen entwaffnet und perspektivisch demokratische Wahlen in den palästinensischen Gebieten abgehalten werden. Wir fordern einen Stopp des illegalen Baus von israelischen Siedlungen im Westjordanland und der Vertreibung der ansässigen Palästinenser von ihrem Land. Pläne rechtsextremer Regierungsmitglieder, Gebiete im Gazastreifen und im Westjordanland zu annektieren, lehnen wir ab. Wir unterstützen alle Kräfte, die das Ziel der friedlichen Koexistenz von zwei souveränen Staaten verfolgen.