Zur Kritik der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) an dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Rückkehrrecht zur alten Arbeitszeit erklärt die ASF-Bundesvorsitzende Elke Ferner:
Artikel 3 GG scheint für die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände nicht zu existieren.
Jeder Vorschlag, der die Gleichstellung von Frauen und Männern voranbringt, wird reflexartig mit dem Argument ‚zu viel Bürokratie‘ abgelehnt. Nach der Frauenquote für die Privatwirtschaft, dem Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit und der Reform des Mutterschutzgesetzes wird nun das Rückkehrrecht zur alten Arbeitszeit kritisiert.
Das ist nicht nur ein gleichstellungspolitischer Offenbarungseid, sondern auch wirtschaftspolitisch dumm.
Kein Unternehmen kann es sich leisten, gut ausgebildete und eingearbeitete Arbeitnehmer_innen durch dauerhafte Teilzeitbeschäftigung zu dequalifizieren. Es ist auch im Interesse der Unternehmen, wenn Beschäftigte sich für befristete Teilzeit anstatt für unbefristete entscheiden können. Das stärkt die Bindung an das Unternehmen und erleichtert die Personalplanung.
Der Widerstand der BDA gegen alle gleichstellungspolitischen Verbesserungen ist wirklich erbärmlich.