Anlässlich des Inkrafttretens der „Istanbul-Konvention“ in Deutschland erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) Elke Ferner:
Am 1. Februar 2018 tritt die sogenannte Istanbul-Konvention, das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ in Deutschland in Kraft. Damit ist sie unmittelbar geltendes deutsches Recht.
Das bedeutet nicht, dass die Beteiligten jetzt ihre Hände in den Schoß legen können und untätig bleiben. Wir erwarten, dass die Konvention mit einem nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Deutschland umgesetzt wird.
Nach der Ratifizierung kommt es darauf an, dass das Recht konsequent angewandt wird. Deshalb fordern wir eine Fortbildungsverpflichtung für Angehörige von Justiz, Ermittlungsbehörden und Polizei.
Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen müssen in Zukunft besser ausgestattet und verlässlich finanziert werden, Lücken im Hilfesystem müssen geschlossen werden. Damit keine Frau wegen fehlender Kostenübernahme abgewiesen wird, fordern wir einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für alle von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen – unabhängig von Einkommen oder Aufenthaltsstatus.
Und es muss eine Monitoring-Stelle eingesetzt werden, um die Umsetzung zu überprüfen.
Wir erwarten, dass alle politischen Parteien nach dem Inkrafttreten jetzt auch bei der konkreten Umsetzung an einem Strang ziehen. Im Interesse der Frauen und ihrer Kinder, die Opfer von Gewalt wurden. Damit sie nicht allein gelassen werden.