Zur mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zum NPD-Verbot erklärt Harald Baumann-Hasske, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ):
Dem verfassungsfeindlichen, aggressiven und menschenverachtenden Treiben der NPD muss ein Ende gesetzt werden. Ein Verbot der NPD scheint der ASJ daher gerechtfertigt, auch wenn ein Parteiverbot zu Recht hohen formellen und inhaltlichen Hürden unterliegt und eine Ausnahme bleiben muss. Das Bundesverfassungsgericht kann hier neue Maßstäbe setzen, welches politische Handeln ins Spektrum unserer Verfassung einzuordnen ist und ab welchem Punkt es das Instrument des Parteienverbotes zur Anwendung bringt. Wir begrüßen ausdrücklich, dass das NPD-Verbotsverfahren durchgeführt wird und nicht wie 2003 aus formellen Gründen eingestellt werden muss.
Auch ein Verbot der NPD befreit unsere Gesellschaft aber nicht von rechtsradikalem Gedankengut oder menschenverachtenden und fremdenfeindlichen Äußerungen. Der politische Kampf gegen den Rechtsradikalismus wird weitergehen müssen. Rechtsextremes Gedankengut und die Ablehnung unserer demokratischen Ordnung drohen in Teilen der Gesellschaft hoffähig zu werden. Dem gilt es, mit den Mitteln des politischen Meinungskampfes entgegen zu treten. Ein Verbot der NPD kann daher auch ein Signal in die Gesellschaft sein, dass wir Verfassungsfeinde nicht dulden und ihnen auf allen Ebenen den Kampf ansagen. So muss sich jeder anständige Demokrat an Wahlen beteiligen, damit Rechtsradikale nicht in die Parlamente kommen.