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Pressemitteilung

06.10.2023 | 143/23

ASJ: Die freiheitlich demokratische Grundordnung erweist sich als wehrhaft

Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes über die Versetzung eines Richters in den Ruhestand, der sich während seiner Zeit als MdB für die AfD mit Äußerungen hervorgetan hatte, die dem Gebot der Mäßigung als Richter widersprachen, erklären die Bundesvorsitzenden der ASJ, Antje Draheim und Harald Baumann-Hasske:

„Die ASJ begrüßt diese wohl abgewogene Entscheidung des Dienstgerichts beim BGH. Das Gericht hat damit wesentliche Rechtsgrundsätze aufgestellt, wann die politische Betätigung eines Richters sich so weit von der Gewähr, jederzeit für die freiheitliche-demokratische Grundordnung einzutreten, entfernt, dass die damit verbundene Einschränkung des Grundsatzes der richterlichen Unabhängigkeit hinzunehmen ist.“

Hierzu hatte das Sächsische Staatsministerium der Justiz, für Demokratie, Gleichstellung und Europa vorgetragen, der Richter habe durch seine Mitwirkung beim sogenannten „Flügel“ der AfD sowie durch wiederholte rassistische, antisemitische, nationalistische und geschichtsrevisionistische Äußerungen seine Glaubwürdigkeit als Organ der Rechtspflege und das Vertrauen von Dienstherrn und Öffentlichkeit endgültig verspielt. Dieser Auffassung schlossen sich die Gerichte in erster und zweiter Instanz an. Ausdrücklich betont wurde, dass auch Äußerungen zu berücksichtigen seien, die der Richter in seiner Zeit als Mitglied des deutschen Bundestages vorgenommen hatte, während seine Pflichten aus dem Dienstverhältnis als Richter ruhten. 

„Damit erweist sich die freiheitlich demokratische Grundordnung einmal mehr als wehrhaft“, so Draheim und Baumann-Haske.