Nach dem UN-Gipfel in Kattowitz und der Einigung in der „Kohlekommission“ kommt Schwung in die Debatte um ein deutsches Klimaschutzgesetz, die auch rechtliche Fragen aufwirft. Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (AsJ) empfiehlt, im Bund ein solches Klimaschutzgesetz zu schaffen, in dem die Klimaschutzziele Deutschlands rechtlich verbindlich festgeschrieben werden sollen. Einen entsprechenden Beschluss hat der AsJ Bundesvorstand auf seiner Klausurtagung in Wittenberg gefasst. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) will im Frühjahr einen Entwurf dafür vorlegen. Hierzu erklärt Harald Baumann-Hasske, Bundesvorsitzender der AsJ:
„Das Klimaschutzgesetz als Parlamentsgesetz ist eine effektive Möglichkeit für mehr Klimaschutz und schafft Planungs- und Rechtssicherheit. Es hat sichtbaren Mehrwert gegenüber den bisherigen politischen Absichtserklärungen der Bundesregierung. Das Rechtsstaatsprinzip und das Demokratiegebot verpflichten den Bundestag als Parlamentsgesetzgeber, wesentliche Entscheidungen selbst zu treffen.“