Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (AsJ)
Ein großer Schritt für die Resilienz des Bundesverfassungsgerichtes und des demokratischen Rechtsstaats
Zu den Beschlüssen des Bundestages und des Bundesrates, durch Verfassungsänderung die Resilienz des Bundesverfassungsgerichtes zu stärken und wichtige Regelungen durch Aufnahme ins Grundgesetz nur mit einer Zweidrittel-Mehrheit änderbar zu machen, erklären Dr. Antje Draheim und Harald Baumann-Hasske, Vorsitzende der ASJ:
„Es ist ein guter Tag für Demokratie und Rechtsstaat, dass diese Verfassungsänderung beschlossen werden konnte. Sie macht die Bundesrepublik Deutschland sicherer gegen mögliche Versuche, Verfassungsgerichte, die Justiz, die Verwaltung und die Medien gleichzuschalten, wie sie in Polen und in Ungarn mit unterschiedlichem Erfolg unternommen wurden. Es geht nicht nur um die Besetzung und die Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichts, sondern um Vorsorge vor Angriffen auf seine Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit durch eine autoritär-populistisch agierende Partei. Wer das Gericht willkürlich vergrößern, umbesetzen, die Wahlperiode der Richterinnen und Richter begrenzen oder die Arbeitsweise verändern könnte, würde der politischen Einflussnahme auf die Unabhängigkeit des Gerichts alle Tore offen lassen.“ so Draheim.
„Lange konnte sich niemand vorstellen, dass jemand so etwas versuchen könnte; diese Zeiten sind vorbei. Deswegen war dieser Schritt so wichtig. Wir freuen uns, dass es der Bundesregierung ohne eigene Mehrheit im Parlament gelungen ist, ein solches Projekt gerade in einer Zeit nach Stellung der Vertrauensfrage im Bundestag und Bundesrat umzusetzen. Es zeigt, dass Olaf Scholz in der Lage ist, die demokratischen Fraktionen im Bundestag zusammenzuführen. Zu danken ist Rolf Mützenich und den Rechtspolitikern der SPD-Fraktion, aber auch den anderen Fraktionen des Deutschen Bundestages, die an diesem wichtigen Gesetz mitgewirkt und ihren wertvollen Beitrag geleistet haben. Selbst in einer Phase des Wahlkampfes gibt es eine Gemeinsamkeit der Demokratinnen und Demokraten, was auch für die Zukunft wichtig ist.“ erklärt Baumann-Hasske.
„Dass die Landesregierung Brandenburgs, wo eine autoritär-populistische Partei im Landtag bereits über eine Sperrminorität verfügt, sich im Bundesrat auf Veranlassung der BSW bei der Abstimmung im Bundesrat enthalten musste, ist hingegen kein gutes Zeichen für eine auf die Resilienz unseres demokratischen Rechtsstaats ausgerichtete Rechtspolitik“, so Draheim abschließend.