Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, nachdem die bisherige Berechnungsgrundlage der Grundsteuer verfassungswidrig ist, erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (AsJ) Harald Baumann-Hasske:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil für die notwendige Klarheit gesorgt. Zulange war die Besteuerung an veraltete Werte gekoppelt.
An der jetzt anstehenden Reformdiskussion werden wir uns mit unseren Zielsetzungen nach Kräften beteiligen. Bundestag und Bundesrat haben bereits verschiedene Konzeptionen vorgelegt, die jetzt an den Kriterien des BVerfG zu messen sind. Insgesamt ist die Grundsteuer jedoch unverzichtbar als kommunale Einnahmequelle. Diese Funktion muss bei einer Neuregelung unbedingt beachtet werden.
Die jetzt notwendige Reform muss aber eine gerechte Verteilung der Grundsteuer-belastung gewährleisten, ohne dass es strukturell zu Überforderungen Einzelner kommt. Auch die Sozialrentnerin und der Sozialrentner muss es sich weiterhin leisten können, in der eigenen Immobilie zu wohnen. Weiterhin muss die Reform aufkommensneutral gestaltet werden und darf nicht zu strukturell bedingten Erhöhung führen.