Ab 1. November tritt das neue Gesetz für Musterverfahren in Kraft. Die erste Klage wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband in Kooperation mit dem ADAC gegen Volkswagen geführt. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen in der SPD Harald Baumann-Hasske:
Die SPD hat durchgesetzt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig nicht mehr als Einzelkämpfer vor Gericht alleine Konzernen gegenüberstehen müssen. Über die sogenannte Musterfeststellungsklage können sie sich mit ihren Anliegen zusammenschließen und müssen die Klage nicht einmal selber führen. Und das ohne finanzielles Risiko und Stress. Wer Recht hat, muss auch Recht bekommen – das wird mit der ‚Eine-für-alle-Klage‘ leichter. Verbraucherinnen und Verbrauchern wird damit geholfen, ihr Recht kostenlos und schnell einzufordern.
Angesichts der großen Zahl von Betroffenen des Diesel-Skandals ist es gut, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Kooperation mit dem ADAC heute die erste Klage nach dem neuen Gesetz gegen Volkswagen eingereicht hat. Das Urteil gilt aber nur für diejenigen, die sich – kostenlos – zur Eintragung im Klageregister beim Bundesamt für Justiz zum Musterverfahren anmelden. Dabei ist Eile geboten: Für viele Käufer von VW-Dieselfahrzeugen droht die Verjährung der Ansprüche zum Jahreswechsel, also zum 31. Dezember 2018.
Die Kosten der Feststellungsklage trägt der klagende Verband. Dann könnten noch Kosten für die individuelle Klage über die Höhe des Schadenersatzes entstehen. Denn der Schaden ist ja nicht für alle gleich. Aber es besteht kein Risiko: War die Musterklage erfolgreich, geht es nur noch um die Höhe des Schadens.