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Pressemitteilung

18.01.2016 | 015/16

Beschluss des SPD-Parteivorstandes: Gerechte Ordnung auf dem Arbeitsmarkt – Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen stoppen

Der SPD-Parteivorstand hat bei seiner Jahresauftaktklausur in Nauen heute folgenden Beschluss gefasst:


Unser Land ist ökonomisch gut aufgestellt. Der wirtschaftliche Erfolg unseres Landes basiert auf gut ausgebildeten Beschäftigten, guten Produkten und Dienstleistungen sowie einem hohen Maß an sozialem Frieden. Dies alles kommt nicht von selbst. Unsere Erfolge sind das Ergebnis von klaren und gerechten Spielregeln für die wirtschaftlichen Prozesse und guten Arbeitsbedingungen in der sozialen Marktwirtschaft.

Zentrale Pfeiler dieses deutschen Erfolgsmodells der sozialen Marktwirtschaft sind: die mit dem Tarifvertragsgesetz geregelte Tarifautonomie, die sozialen Sicherungssysteme, welche Schutz bei Krankheit, Arbeitslosigkeit und im Alter bieten, und die Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb und im Unternehmen.

Das Modell der sozialen Marktwirtschaft war immer auch deshalb erfolgreich, weil ökonomisch notwendige Flexibilität und Sicherheit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwei Seiten der gleichen Medaille waren. Dieses Modell hat Risse bekommen.

Die Tarifbindung ist dramatisch gesunken. Nur noch rund 58 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeitet in einem tarifgebundenen Betrieb. Verantwortlich ist die Tarifflucht vieler Arbeitgeber, die entweder ihren Arbeitgeberverband verlassen haben oder sich der Tarifbindung über eine so genannte OT-Mitgliedschaft (ohne Tarifbindung) entziehen.

Der Niedriglohnsektor ist in den letzten Jahrzehnten deutlich angewachsen. Die Zahl atypischer und prekärer Beschäftigungsverhältnisse hat zugenommen. Insbesondere über Leiharbeitsverhältnisse und dubiose Werkvertragskonstruktionen werden mehr Menschen beschäftigt. Damit wird in Betrieben eine zweite Lohnstruktur eingeführt, die zum Teil weit unter den geltenden Tarifverträgen liegt.

Diese Entwicklungen gefährden das Erfolgsmodell der sozialen Marktwirtschaft. Sie haben Auswirkungen weit über die unmittelbar Betroffenen hinaus bis in die Mittelschichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der über Leiharbeit oder Werkvertrag eingestellte Kollege, der die gleiche Arbeit für deutlich weniger Lohn machen muss, ist immer auch ein erhebliches Drohmittel. Die Prekarisierung hat den Druck auf die Lohn- und Arbeitsbedingungen der Mittelschichten deutlich erhöht. Die gesellschaftliche (Arbeitnehmer-)Mitte verdient erstmalig weniger als die Hälfte der Markteinkommen.

Die SPD hat deshalb dafür gesorgt, dass diese Entwicklung korrigiert wird.

Mit dem gesetzlichen Mindestlohn haben wir ein Stoppschild gegen extremes Lohndumping gesetzt. Ein Jahr nach seiner Einführung ist sich die Fachwelt einig: der Mindestlohn ist ein großer Erfolg. Sämtliche im Vorfeld verbreiteten Horrorszenarien sind nicht eingetreten. Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bewegen sich weiter auf Rekordniveau. Der Mindestlohn hat zusammen mit guten Tarifabschlüssen der Gewerkschaften große stabilisierende Wirkung auf die Konjunktur. Die gute Binnennachfrage ist Motor der konjunkturellen Entwicklung in unserem Land.

Mit dem Tarifautonomiestärkungsgesetz haben wir die Möglichkeiten verbessert, Tarifverträge für allgemein verbindlich zu erklären. Das hilft den Beschäftigten, denn die Arbeitsbedingungen sind mit Tarifvertrag besser als ohne. Und es hilft den Unternehmen, die sich in einen fairen Wettbewerb begeben.

Mit der Reform des Vergabegesetzes haben wir erstmals festgelegt, dass soziale und ökologische Kriterien bei der Ausschreibung öffentlicher Aufträge berücksichtigt werden sollen. Verstöße gegen das Arbeits-, Sozial- und Umweltrecht können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Damit vollziehen wir im Bundesrecht nach, was wir in allen sozialdemokratisch geführten Landesregierungen mit Tariftreue- und Vergabegesetzen bereits angestoßen haben.

Zur Wiederherstellung einer gerechten Ordnung auf dem Arbeitsmarkt gehört auch, dass der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen zu Lohndumping beendet wird. Dazu haben wir im Koalitionsvertrag eine klare Verabredung getroffen.

Das Ziel des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes war und ist, den Unternehmen insbesondere für die Abdeckung von Auftragsspitzen oder beim vorübergehenden Ausfall von Beschäftigten Flexibilität zu ermöglichen. Ziel war aber nie, dass Leiharbeit dauerhaft und zum Teil in hohem Maße in einem Betrieb eingesetzt wird und damit Teile der bisherigen Stammbelegschaften verdrängt werden. In den letzten Jahren wurde die Deregulierung vermehrt genutzt, um Tarifverträge zu umgehen und eine zweite, niedrigere Tarifstruktur zu implementieren. In den letzten Jahren gab es einige Fortschritte. Für die Leiharbeitsbranche wurde ein tariflich vereinbarter Mindestlohn umgesetzt und für allgemein verbindlich erklärt und viele DGB-Gewerkschaften haben tarifliche Zuschläge, zeitlich gestaffelt nach Beschäftigungsdauer, für Leiharbeitnehmer durchgesetzt. Gleichwohl sind gesetzliche Regelungen für die Bereiche notwendig, wo tarifliche Regelungen nicht gelten. Dies betrifft vor allem den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, eine Höchstüberlassungsdauer und die Verhinderung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher, wie insbesondere die Vorgänge in der Tarifauseinandersetzung bei der Deutschen Post im Sommer 2015 wieder gezeigt haben.

Werkverträge sind aus der heutigen spezialisierten und arbeitsteilig organisierten Praxis der Betriebe und Unternehmen in Deutschland nicht wegzudenken. Nicht jedes Unternehmen kann sämtliche für die Erreichung seines Betriebszweckes notwendigen Gewerke und Leistungen im eigenen Betrieb herstellen oder personell vorhalten. Das, was in den Unternehmen nicht vorhanden ist und nur gelegentlich gebraucht wird, muss über einen Werkvertrag „eingekauft“ werden.

Aus vielen Branchen gibt es jedoch Rückmeldungen, dass verstärkt Werkverträge als Alternative zu Leiharbeit eingesetzt werden. Offensichtlich führten die ersten Regulierungen bei der Leiharbeit dazu, dass Arbeiten, die bisher über Leiharbeit erledigt wurden, nun über Werkverträge organisiert werden. Ziel ist in der Regel, Personalkosten zu sparen und Tarifverträge zu umgehen. Regulär Beschäftigte werden dadurch verdrängt. Dies wollen wir insbesondere durch die Abschaffung der sogenannten „Vorratsverleiherlaubnis“, die gesetzliche Festschreibung der Abgrenzungskriterien zwischen Leiharbeit und Werkverträgen sowie die Stärkung und gesetzliche Definition der Informationsrechte des Betriebsrates verhindern.

Der SPD-Parteivorstand begrüßt deshalb den Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, der die Verabredungen getreu dem Koalitionsvertrag umsetzt.

Wir setzen das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ um. Wir sorgen dafür, dass Leiharbeit ein vorübergehendes Instrument der Personalpolitik ist und nicht zum Ersatz der Stammbelegschaft genutzt wird. Gleichzeitig muss es Ziel sein, dass mit einer klaren Definition des Werkvertrags nicht andere Wege des Sozialdumpings genutzt werden.

Wir werden Leiharbeit und Werkverträge nicht abschaffen. Beides sind notwendige Instrumente für die Abdeckung von Auftragsspitzen und/oder der Vergabe von Tätigkeiten, die sonst im Betrieb nicht erledigt werden können. Wenn diese Instrumente aber offensichtlich zum Zwecke der Umgehung von Tarifverträgen und zu Lohndumping missbraucht werden, muss die Politik einschreiten und die gesetzlichen Rahmenbedingungen konkretisieren und verändern.

Der Gesetzentwurf wurde im intensiven Dialog mit den Sozialpartnern erarbeitet. Es ist auch ein Ergebnis dieses Dialogs, dass tarifvertragliche Vereinbarungen Bestand haben und maßvolle Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben möglich sind, wenn Schutz durch Tarifverträge besteht. Dies stärkt zusätzlich die Tarifautonomie.

Der SPD-Parteivorstand erwartet, dass die Union die Verabredungen des Koalitionsvertrages einhält. Die Vereinbarungen sind ein Kompromiss, der nach langer Diskussion entstanden ist. Auch die SPD hatte weitergehende Ziele, insbesondere die deutlichere Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen. Gleichwohl setzen wir den Koalitionsvertrag jetzt so um, wie es verabredet wurde. Die derzeitige Blockadehaltung aus der Union zum Gesetzentwurf ist eine ernsthafte Belastung für die weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Koalition und muss sofort beendet werden.