Thorsten Kornblum, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (Bundes-SGK), erklärt zu dem von Bundesfinanzminister Jörg Kukies vorgelegten Referentenentwurf einer Grundgesetzänderung in einem Artikel 143h:
„Viele Städte und Gemeinden leiden unter hohen Altschulden, die sich aufgrund ihrer schwierigen Lage im wirtschaftsstrukturellen Wandel angehäuft haben und ihre Handlungsmöglichkeiten erdrosseln. Es gibt viele Kommunen mit hohen Altschulden, die sich nicht mehr aus eigener Kraft aus dieser Situation befreien können. Ihnen fehlt die Finanzkraft für dringend notwendige Investitionen. Sie benötigen eine Unterstützung von Bund und Ländern.
Die vorgeschlagene Lösung besteht in der Schaffung einer einmaligen Ausnahmeregelung von der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung in einem neuen Artikel 143h, die es dem Bund ermöglicht, sich durch maximal hälftige Übernahme von Schulden der Länder an den Entschuldungsmaßnahmen zugunsten der übermäßig verschuldeten Kommunen (Artikel 143h Absatz 1) zu beteiligen.
Die Bundes-SGK fordert die Länder und alle demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag auf, mit dieser Grundgesetzänderung den Weg für eine Altschuldenhilfe des Bundes für besonders belastete Kommunen in der kommenden Legislaturperiode freizumachen.
Wir wissen, dass mit einer solchen Regelung nicht alle Finanzprobleme der Kommunen gelöst werden können, dazu bedarf es weiterer Schritte: Einer verstärkten gemeinsamen Verantwortung aller Ebenen für die Finanzierung sozialer Aufgaben, der Konnexität auch bezüglich bundesgesetzlicher Regelungen, der Verbesserung der Einnahmen zur Grundfinanzierung der Kommunen sowie die Schaffung von Fonds zur Finanzierung kommunaler Infrastrukturen und Zukunftsinvestitionen.“