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Pressemitteilung

03.04.2020 | 036/20

Die Weigerung zur Aufnahme von Schutzsuchenden muss sanktioniert werden

Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) begrüßt das EuGH-Urteil zur Umverteilung von Schutzsuchenden in Europa:

Der EuGH hat am 02.04.2020 den Vertragsverletzungsklagen der EU-Kommission zur Umverteilung von Schutzsuchenden gegen Polen, Ungarn und die Tschechische Republik stattgegeben. Damit hat der EuGH bestätigt, dass die drei betroffenen Länder EU-Recht gebrochen haben, als sie die Übernahme von Schutzsuchenden aus Griechenland und Italien verweigerten.

„Wir begrüßen das Urteil des EuGH. Es zeigt, dass die Werte der Union und die Solidarität innerhalb der Europäischen Union über die nationalen Ressentiments in einzelnen Staaten gestellt werden müssen. Diese Staaten müssen daran erinnert werden, dass die EU nicht nur dafür da ist Subventionen zu verteilen, sondern wir in einem gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts leben mit gemeinsamen Werten“, so der ASJ-Bundesvorsitzende Harald Baumann-Hasske.

Und nicht nur das: Der EuGH hat klargestellt, dass die Staaten sich nicht pauschal darauf berufen können, die Aufnahme von Schutzsuchenden würde die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit gefährden.

Hintergrund: 2015 auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise und der Notlage in Griechenland und Italien hat der Europäische Rat die Umsiedlung von insgesamt 160.000 Schutzsuchenden aus Italien und Griechenland in die übrigen EU-Staaten beschlossen. Polen, Ungarn und die Tschechische Republik weigerten sich ihre Quoten zu erfüllen.

„Wenn die betroffenen Staaten Polen, Ungarn und die Tschechische Republik nun so tun, als gehe sie das Urteil nichts an, da sie aus dem EuGH-Urteil keine direkten Konsequenzen zu befürchten haben, muss die Kommission hier hart dagegen steuern. Dazu muss die EU-Kommission das Gericht erneut anrufen und finanzielle Sanktionen beantragen. Vertragsverletzungen in solchem Ausmaß, die gegen die europäischen Grundwerte gerichtet sind, können nicht folgenlos bleiben. Die Kommission muss deutlich machen, dass sie einer Demontage Europäischer Werte und Regeln, wie sie aktuell weiter betrieben wird, nicht tatenlos zusehen wird. Auch in der aktuellen Corona-Krise wird die europäische Solidarität unter den Mitgliedsstaaten gefordert sein. Da sind nationale Egoismen fehl am Platz“, so Baumann-Hasske.