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Pressemitteilung

24.06.2016 | 138/16

Einigung im Sexualstrafrecht: „Nein heißt Nein“ kommt Gemeinsame Presseerklärung

Die Politikerinnen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben sich gemeinsam mit den Frauen der SPD-Bundestagsfraktion sowie der Frauen Union der CDU und der ASF am Freitag, den 24. Juni 2016, auf einen gemeinsamen Änderungsantrag zur Reform des Sexualstrafrechts geeinigt, mit dem der Grundsatz „Nein heißt Nein“ umgesetzt wird. Hierzu erklären die Bundestagsabgeordneten Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), Eva Högl (SPD), Karin Maag (CDU) und Carola Reimann (SPD) sowie die Bundesvorsitzende der Frauen Union der CDU Deutschlands (FU) Annette Widmann-Mauz und die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) Elke Ferner:

Gemeinsam bringen Frauen Frauenanliegen voran. Damit beweisen die Koalitionsfrauen ihre Tatkraft und sorgen für einen Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht. Das Selbstbestimmungsrecht von Frauen wird gestärkt. Mit dem gemeinsamen Änderungsantrag zum Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung wird der Grundsatz „Nein heißt Nein“ konsequent umgesetzt. Ein voller Erfolg für die Frauen aus CDU/CSU und SPD, auf deren Initiative der Änderungsantrag zurückgeht.

Mit dem vorliegenden Änderungsantrag wird das sexuelle Selbstbestimmungsrecht im Strafrecht umfassend zur Geltung gebracht. Damit erfüllen wir auch die Vorgaben aus Artikel 36 der Istanbul-Konvention. Mit der Einführung des Grundtatbestandes nach dem Grundsatz „Nein heißt Nein“ muss der Täter den Willen des Opfers fortan nicht mehr überwinden, sondern es reicht, wenn der Täter sich über den erkennbaren Willen des Opfers hinwegsetzt. Eine Gewaltanwendung des Täters muss nicht hinzutreten, wie der noch der geltende Vergewaltigungsparagraf unter anderem voraussetzt.

Mit der Einführung zweier neuer Tatbestände wird die sexuelle Selbstbestimmung umfassend geschützt. Zum einem haben wir mit dem Straftatbestand „sexuelle Belästigung“ (§ 184i StGB-E) eine Handhabe geschaffen, um das sogenannte „Grapschen“ angemessen zu ahnden.

Zum anderen haben wir uns auf einen Tatbestand geeinigt, der Straftaten aus Gruppen erfasst. Hierbei macht sich strafbar, wer sich an einer Personengruppe beteiligt, die andere Personen bedrängt und dabei Straftaten nach §§ 177 oder 184i StGB-E begeht.

Der Gesetzentwurf ist bereits in den Deutschen Bundestag eingebracht worden und soll mit diesem Änderungsantrag in der nächsten Sitzungswoche Anfang Juli verabschiedet werden.