Zum 8. Europäischen Tag gegen Menschenhandel am 18. Oktober erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF)
Elke Ferner:
Menschenhandel stellt – in all seinen Formen – eine schwere Verletzung der Menschenrechte dar. Zu den Opfern zählen nach wie vor hauptsächlich Frauen, die als Zwangsprostituierte missbraucht werden, aber auch Männer und Frauen, die als billige Arbeitskräfte in der Landwirtschaft, der Gastronomie oder auf dem Bau unfreiwillig tätig sind. Eine weitere Gruppe, die beim Thema Menschenhandel nicht vergessen werden darf, sind die Kinder, die gezwungenermaßen auf den Straßen betteln.
Das wirtschaftliche Ungleichgewicht der Länder weltweit, Armut und Perspektivlosigkeit in den Herkunftsländern sowie die Nachfrage nach billigen Arbeitskräften und billigen Produkten in Europa sind hierbei Faktoren, die den Menschenhandel antreiben.
Ein erster wesentlicher Schritt, den Menschenhandel in all seinen Formen zu bekämpfen, wurde im Januar 2015 mit dem Beschluss der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels getan.
Der Gesetzesentwurf sieht eine Änderung im Strafgesetzbuch vor. Zum einen wird der Katalog der Motive erweitert, aufgrund derer Menschenhandel stattfindet. Bisher waren ausschließlich „sexuelle Ausbeutung“ und „Ausbeutung der Arbeitskraft“ geregelt. Durch den neuen Gesetzesentwurf wird nun auch der Menschenhandel zur Ausnutzung von Menschen mit Betteltätigkeiten, zum Zwecke strafbarer Handlungen und zum Zwecke der Entnahme von Organen unter Strafe gestellt.
Die ASF sieht dennoch einen erweiterten Handlungsbedarf vor allem bei der konsequenten strafrechtlichen Verfolgung der Täter und der Stärkung der Opferrechte. Wir brauchen eine Aufenthaltserlaubnis für Opfer – unabhängig von der Aussagebereitschaft – und ein Bleiberecht für minderjährige Opfer. Zudem müssen eine ausreichende und stabile Finanzierung der Fachberatungsstellen und eine Verbesserung des Zugangs für Opfer von Menschenhandel zur Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz gewährleistet werden!