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Pressemitteilung

13.01.2016 | pm 007/16

Frauenrechte in Konflikten – wichtiger denn je!

Anlässlich 15 Jahren UN-Resolution 1325 erklären die Sprecherin der Projektgruppe „Frieden und Sicherheit“ der ASF (Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen), Cornelia Östreich, und die Bundesvorsitzende der ASF, Elke Ferner:

„Ende 2000 wurde im UN-Sicherheitsrat einstimmig eine Resolution verabschiedet, infolge der Frauen gleichberechtigt an der Beilegung und Prävention bewaffneter Konflikte beteiligt werden sollten. Auch sollten ihre Rechte in solchen Konflikten besser geschützt werden – Stichwort ‚Vergewaltigung als Kriegswaffe‘, aber auch Verschleppung, Vertreibung, besondere Repressalien und Härten gegen Familien.

Seit vor 15 Jahren solche Rechte und Ansprüche erstmals international auch gegenüber Konfliktparteien verankert worden sind, ist einiges geschehen. Viele Länder, darunter die Bundesrepublik Deutschland, haben einen ‚Nationalen Aktionsplan‘ aufgelegt, um die Ziele der Resolution umzusetzen. Dabei kann sich die Bilanz hierzulande sehen lassen: Laut Berichten des Bundesaußenministeriums arbeiten in vielen internationalen Schlüsselbereichen bereits mehrheitlich Frauen, und es wird überall auf Gender-Aspekte geachtet. Auf höheren Positionen und speziell beim Militär sieht es freilich anders aus: Bei Quoten von 10 bis 15% kann nicht von der ‚gleichberechtigten Beteiligung‘ gesprochen werden, welche die UN-Resolution einfordert.

Dabei zeigt die Weltlage genau wie jüngste Vorfälle: Die Eindämmung von Gewalt und Krieg und der Respekt vor Frauen, sowie ihre Mitsprache in allen Lebensbereichen, ist wichtiger denn je! Auf Initiative der ASF wurde auf dem SPD-Bundesparteitag im Dezember beschlossen, die Situation von Frauen in Flüchtlingsunterkünften besonders zu berücksichtigen und sie an allen Fördermöglichkeiten – insbesondere Sprachkursen – teilhaben zu lassen. Im Umgang mit Staaten und Organisationen, die Frauenrechte missachten, ist es nötig, die UN-Resolution mit greifbaren Sanktionen zu bewehren. Und wo die Bundesrepublik Entwicklungs- und Friedensarbeit leistet, muss konsequent auf die Beteiligung von Frauen im Sinne der Resolution geachtet werden – sonst ist auch der beste ‚Nationale Aktionsplan‘ nichts wert!

Der Beschluss von 2000 enthielt auch die Aufforderung, die Frauen zum ‚Wiederaufbau‘ mit heranzuziehen. Wo die Wiederherstellung von Alltagsstrukturen nach bewaffneten Konflikten gemeint ist, hätte es dieser Aufforderung nicht bedurft. Es geht aber um viel mehr: politische Mitsprache und Schutz von Frauenrechten von Anfang an – sonst droht, wie derzeit vielerorts zu sehen, die nächste Gewalteskalation.“