Anlässlich des morgigen Internationalen Tages gegen Homo-, Trans- und Biphobie erklären die Generalsekretärin der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands Katarina Barley und der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos) Ansgar Dittmar:
Der heutige Internationale Tag gegen Homo-, Trans- und Biphobie richtet sich gegen die weltweite Diskriminierung und Bestrafung von Menschen, die durch ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität von der heterosexuellen Norm abweichen.
Wir begrüßen die Initiative von Bundesjustizminister Heiko Maas, der einen Gesetzentwurf für die Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer des §175 einbringen möchte. Darüber hinaus unterstützen wird die Initiative der SPD-Bundestagsfraktion für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Homo- und Transphobie.
Aber auch international müssen wir dagegen kämpfen, dass Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität verfolgt werden. Homosexualität ist immer noch in rund 70 Ländern strafbar. Konkrete Hilfe vor Ort ist beispielsweise im Rahmen von Entwicklungshilfe möglich. Aber auch bei der Entscheidung über Asylanträge von Menschen, die wegen ihrer sexuellen Identität verfolgt werden, muss die besondere Situation der Betroffenen berücksichtigt werden.
Besonders besorgniserregend ist die Situation von sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten vor allem in Osteuropa. Auch hier müssen die europäischen Grundwerte gelten, mit denen die dort vielfach stattfindende Diskriminierung unvereinbar ist.
In Deutschland und in anderen Ländern erkennen wir Anzeichen für eine zunehmende Homo-, Trans- und Biphobie. Die SPD stellt sich klar gegen jegliche Form von Diskriminierung. Ein Tag wie der heutige ist wichtig, um auf solche Entwicklungen hinzuweisen. Die SPD steht für eine weltoffene, solidarische Gesellschaft, die auf Zusammenhalt setzt und nicht auf Ausgrenzung. In dieser hat Diskriminierung keinen Platz. Dafür kämpfen wir seit über 150 Jahren und auch in Zukunft.
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Pressemitteilung
16.05.2016 | 109/16