Im Februar 2024 ist der europäische Digital Services Act vollständig in Kraft getreten. Die Medienkommission des SPD-Parteivorstandes setzt sich für eine wirksame Umsetzung ein. Heike Raab und Carsten Brosda erklären nach ihrer Sitzung am 06. Mai 2024 dazu:
„Mit dem europäischen Digital Services Act (DSA) sollen Sicherheit und Transparenz im digitale Raum verbessert werden. Dazu gelten auch neue Regeln für Online-Plattformen und Intermediäre. So schreibt der DSA sehr großen Plattformen unter anderem vor, dass diese Maßnahmen zur Minderung systemischer Risiken, wie die Verbreitung illegaler Inhalte, treffen müssen. Bei Verstößen kann die Europäische Kommission empfindliche Geldstrafen verhängen. Die Länder nehmen mit dem 5. Medienänderungsstaatsvertrag (5. MÄStV) die notwendigen Anpassungen in ihrer Gesetzgebung vor. Sie stärken damit die Rechtsdurchsetzung im Online-Raum erheblich. Auch das deutsche Begleitgesetz auf Bundesebene – das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) – hat Ende April den Bundesrat passiert. Wichtig war dabei, dass die Regelungen aufeinander abgestimmt wurden und Bund und Länder auch in Zukunft gemeinsam ihrer Verantwortung gerecht werden. Nun kann die Umsetzung in Deutschland voll beginnen. Ein maßgeblicher Akteur sind dabei die Landesmedienanstalten, die im 5. MÄStV und im DDG als zuständige Behörde zur Umsetzung des DSA benannt sind.“
Die Medienanstalten haben allein nach den Anschlägen der Hamas vom 7. Oktober 2023 mehr als 1.350 Fälle von antisemitischer Hetze oder die Menschenwürde verletzender Gewaltdarstellungen im Rahmen des Inkrafttretens des DSA an die Europäische Kommission übermittelt. Denn auch eine Häufung rechtswidriger Inhalte kann ein systemisches Problem bei der Inhalte-Moderation auf Social Media-Plattformen belegen. Bei ihrer Aufsichtstätigkeit werden die Medienanstalten durch ein KI-Tool unterstützt. Seit dessen bundesweitem Start im April 2022 haben die Medienanstalten in über 9.500 Fällen einen durch „KIVI“ automatisiert identifizierten Fund als Verstoß bestätigt.
„Mit der Europawahl steht ein erster Test für die Effektivität des DSA an. Daher ist es wichtig, dass die Europäische Kommission zeitnah festlegt, wann ein Unternehmen gegen die im DSA festgeschriebenen Sorgfaltspflichten verstößt und sie entsprechende Verstöße schnell ahndet. Sie muss dabei transparent alle zuständigen Aufsichtsbehörden einbinden und klar benennen, was sie braucht, um Sanktionsinstrumente wirksam anzuwenden. Länder, Bund und Europa müssen Hand in Hand daran arbeiten, dass der DSA kein stumpfes Schwert bleibt. Denn auch das beste Gesetz nützt nichts, wenn es folgenlos bleibt.
Zudem gilt es schon jetzt in die nächste europäische Legislaturperiode zu schauen. Bei allen Vorhaben muss es das eindeutige Ziel aller Akteure sein, neben der strukturellen Regulierung durch die Europäische Kommission vor allem die unabhängige Kontrolle der konkreten Inhalte durch die Institutionen der Mitgliedstaaten zu stärken. Eine starke Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) ist neben dem DSA auch in Zukunft die Voraussetzung für eine demokratische, unabhängige und wirkungsvolle Aufsicht.“