Heute hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages über den Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung beraten. Der Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD wurde zur Annahme empfohlen. Morgen findet die 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs statt. Hierzu erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF)Elke Ferner:
Der Druck der Frauenverbände und der ASF hat sich gelohnt. Die Frauen in den Koalitionsfraktionen haben deutliche Verbesserungen im Sexualstrafrecht auf den Weg gebracht: Zukünftig kommt es für eine Vergewaltigung nicht mehr darauf an, dass sich eine Frau wehrt – das Nein einer Frau reicht aus. Dafür hat der Rechtsausschuss heute den nächsten Schritt gemacht. Ein toller Erfolg für das breite Bündnis von Frauenverbänden!
Damit setzen wir ein Zeichen für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Schon jetzt wird es als Unrecht angesehen, wenn eine Frau eine sexuelle Handlung erkennbar nicht will und der Mann sich darüber hinwegsetzt. Mit der Reform stimmen das Rechtsempfinden der Menschen und die Rechtslage bei einer Vergewaltigung endlich überein. Das macht einen gravierenden Unterschied für die Opfer.
Wir wollen die Rechte der Opfer sexualisierter Gewalt weiter stärken. Dazu gehört eine entsprechende Fortbildungsverpflichtung für Angehörige der Justiz, der Ermittlungsbehörden und der Polizei. Auch muss es für Opfer einer Vergewaltigung möglich sein, eine kostenlose Beweissicherung vornehmen zu lassen, auch wenn sie noch nicht in der Lage sind, Anzeige zu erstatten.