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Pressemitteilung

13.06.2024 | 124/24

Postgesetz – AfA sieht Verbesserungen beim Arbeits- und Klimaschutz!

Lange Arbeitstage, hoher Zeitdruck und schwere Pakete. Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) hat seit Monaten für bessere Arbeitsbedingungen der Postbeschäftigten gekämpft. Jetzt hat sich die Koalition geeinigt. Die AfA-BundesvorsitzendeCansel Kiziltepe begrüßt die Einigung, sieht aber Verbesserungspotenzial.

„Postzusteller*innen erbringen eine hochwertige Dienstleistung, die für uns alle im Alltag unverzichtbar ist. Sie halten im Wortsinn den Laden am Laufen – bei Wind und Wetter. Und selbstverständlich müssen sie davor geschützt werden, sich mit schwersten Paketen den Rücken kaputt zu machen oder durch ausufernde Arbeitszeiten ausgebeutet zu werden“, betont die AfA-Vorsitzende. „Gut, dass wir jetzt einen Schritt weiter sind.“

Die rasante Entwicklung in der Paketbranche hat das Geschäftsfeld der Post in den vergangenen Jahrzehnten massiv verändert. Der Arbeitsalltag der Beschäftigten ist geprägt von langen Arbeitszeiten, enormen Zeitdruck und dem wiederholten Tragen von schweren Paketen. Seit Monaten ist auf Bundesebene über eine Reform des Postgesetzes verhandelt worden. Auch die AfA hat in vielen Gesprächen mit Postmitarbeiter*innen, Betriebsrät*innen und Parlamentarier*innen für bestmöglichen Arbeitsschutz und eine gute Zukunft für die Beschäftigten der Deutschen Post gekämpft.

In zähen Verhandlungen, insbesondere mit der FDP, konnten Erfolge erzielt werden. Doch nicht alles, was wir uns gewünscht haben, wird durchgesetzt. In Zukunft soll bei schweren Paketen über 20kg die Auslieferung durch zwei Personen der Regelfall sein. Ausnahmen gibt es nur, wenn den Beschäftigten ein geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung steht. Eine genaue Definition hierfür wird jetzt noch durch das Bundesarbeitsministerium erstellt. „Die einfache Sackkarre jedenfalls gehört künftig ins Postmuseum“, so Kiziltepe. Wir als AfA wollten eine klare Verbindlichkeit für die Auslieferung durch zwei Personen. Die CDU hingegen setzte sich dafür diese Regelungen erst ab Paketen ab 23kg einzuführen.

Leider konnte auf Bundesebene aber kein Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal erreicht werden. Dafür hatte sich die AfA stark gemacht. Die Koalitionspartner einigten sich auf eine Kompromisslösung. Die Kontrollpflichten der externen

Dienstleister werden demnach in der Zukunft verschärft. Ein Punkt, der insbesondere der CDU-Fraktion im Bundestag aufstößt. Die wollte an den Subunternehmerstrukturen nichts ändern und warnte vor zu viel zusätzlicher Bürokratie.

Außerdem sollen Subfirmen verpflichtet werden, Arbeitszeiten durch das Scannen beim Ausliefern der Pakete zu kontrollieren. Ein wichtiger Punkt, der auch die Einhaltung des Mindestlohns garantieren soll. Doch die Erfahrung zeigt, dass die Arbeitszeiterfassung häufig mutwillig manipuliert wird. Hier hängt es auch davon ab, wie gut und hartnäckig die Hauptzollämter letztendlich die Kontrollen durchführen können. „Der Arbeitsausbeutung in der Branche muss ein Riegel vorgeschoben werden – Bezahlung unter dem Mindestlohn darf nicht akzeptiert werden“, betont die AfA-Vorsitzende.

Auch ökologisch ist die geplante Reform ein Fortschritt. Bislang mussten 95% der Briefe spätestens am zweiten Werktag zugestellt werden. Dies kann jetzt auch am dritten Tag geschehen. Damit kann die Post künftig sämtliche Übernachtflüge streichen – und so rund 80% des CO2-Austoßes einsparen.

Das Postgesetz stammt aus dem Jahr 1998. Einer Zeit, in der der Online-Handel noch in den Kinderfüßen stand. Die Reform war überfällig und ist ein wichtiger Schritt um die Arbeitsbedingungen der Kolleg*innen in der Brief- und Paketzustellung zu verbessern.