Bundesschiedskommission beanstandet Strukturreform des SPD-Landesvorstands Bremen nicht
Das oberste Parteischiedsgericht der SPD, die Bundesschiedskommission, hat in seiner Entscheidung vom 19. Oktober festgestellt, dass der Beschluss des Landesvorstandes der SPD-Landesorganisation Bremen zu einer Strukturreform nicht zu beanstanden ist. Diese sieht vor, die SPD Unterbezirke Bremen-Stadt und Bremen-Nord zu einem neuen SPD-Unterbezirk Stadt-Bremen zusammenzuführen. Die gegenteilige Entscheidung der Landesschiedskommission Bremen wurde damit in einem Berufungsverfahren geändert.
Nach dem Satzungsrecht der SPD kann ein Landesvorstand Unterbezirke nach politischer und wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit neu abgrenzen. Die von dem Vorstand getroffene Entscheidung zur Neuabgrenzung kann von der Bundesschiedskommission lediglich daraufhin überprüft werden, ob die formellen Voraussetzungen, insbesondere ein Äußerungsrecht der betroffenen Gliederungen, beachtet wurden. Zudem darf das satzungsmäßige Ermessen des Vorstands, nach politischer und wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit zu entscheiden, nicht missbräuchlich oder willkürlich ausgeübt worden sein. Unter Zugrundelegung dieses eingeschränkten Prüfungsmaßstabes ist der Beschluss des Landesvorstandes der SPD Landesorganisation Bremen zu der vorgenannten Strukturreform mit dem Grundgedanken „Eine Stadt Bremen - ein SPD Unterbezirk“ nach Auffassung der Bundesschiedskommission nicht zu beanstanden. Ein von dem SPD-Unterbezirk Bremen-Nord eingeleitetes Rechtsschutzverfahren vor dem Parteischiedsgericht der SPD blieb damit ohne Erfolg. Dem vorgenannten Unterbezirk, der eigenständig bleiben wollte, ist auch mit einer Äußerungsfrist von mehr als zwei Monaten hinreichend rechtliches Gehör zur Neuabgrenzung gegeben worden.
Entscheidung vom 19. Oktober 2024 - 4/2024/St