Parteiordnungsverfahren gegen Sebastian Edathy abgeschlossen
Die Beteiligten des Parteiordnungsverfahrens gegen Sebastian Edathy haben sich in der heutigen Verhandlung vor der Bundesschiedskommission geeinigt.
Die Einigung hat folgenden Wortlaut:
Im Interesse der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands einigen sich die Beteiligten wie folgt:
Die Antragstellerin erklärt, dass sie gegen den Antragsgegner keinen strafrechtlichen Unrechts- oder Schuldvorwurf erhebt.
Der Antragsgegner räumt gleichwohl ein, dass sein Verhalten den sozialdemokratischen Grundwert des Schutzes von Minderjährigen berührt hat und bedauert dies.
Der Antragsgegner erklärt, dass er seine Mitgliedschaftsrechte für die Dauer von 5 Jahren ab heute ruhen lässt. Die Antragstellerin erklärt sich damit einverstanden.
Die Beteiligten erklären, dass sie über den Text dieser Erklärung hinaus keine weiteren öffentlichen Äußerungen zu dieser Sache abgeben werden.
Daraufhin hat die Bundesschiedskommission das Verfahren eingestellt.
Die vorinstanzliche Entscheidung ist damit gegenstandslos.