Zum Beschluss des Bundeskabinetts über das Ratifizierungsgesetz zur Istanbul-Konvention am 8. März 2017 erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) Elke Ferner:
Der 8. März 2017 ist für die Frauen in Deutschland ein historischer Tag. Das Ratifizierungsgesetz zur Istanbul-Konvention wurde heute im Bundeskabinett beschlossen. Damit ist eine Ratifizierung der Istanbul Konvention durch den Deutschen Bundestag und den Bundesrat noch vor dem Sommer möglich.
Dies haben wir auch dem Bündnis „Nein heißt Nein“ zu verdanken.
Deutschland hat das Übereinkommen des Europarates über die „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ (so genannte Istanbul-Konvention) bereits im Jahr 2011 gezeichnet. Sechs Jahre später wird der Vertrag, der zum ersten Mal Gewalt gegen Frauen als eine Verletzung der Menschenrechte definiert, nun endlich auch in nationales Recht umgesetzt.
Die letzten Voraussetzungen für die Ratifizierung wurden mit der Reform des Sexualstrafrechts erfüllt. Der von der Istanbul Konvention geforderte Grundsatz „Nein heißt Nein“ ist nun in deutsches Recht implementiert. Bei einer Vergewaltigung kommt es nicht mehr darauf an, dass sich eine Frau wehrt – das Nein einer Frau reicht aus.
Damit haben wir die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen gestärkt.
Nach der Ratifizierung kommt es darauf an, dass das Recht konsequent angewandt wird. Deshalb fordern wir eine Fortbildungsverpflichtung für Angehörige von Justiz, Ermittlungsbehörden und Polizei. Nur wenn Gewalt gegen Frauen erkannt wird, kann sie auch bekämpft und geahndet werden. Nur so können gewaltbetroffene Frauen und Mädchen geschützt werden. Außerdem fordern wir einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für alle Frauen und Mädchen – unabhängig von Einkommen oder Aufenthaltsstatus. Deshalb müssen vorhandene Lücken im Hilfesystem geschlossen und die Finanzierung sichergestellt werden.