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Pressemitteilung

18.05.2020

Saskia Esken: „Über digitale Teilhabe von Schülerinnen und Schülern darf nicht der Geldbeutel der Eltern entscheiden“

Das 500 Millionen Euro Sofortausstattungsprogramm für digital gestützten Unterricht an Schulen kann losgehen. Bund und Länder haben heute die dafür notwendige Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt Schule auf den Weg gebracht. „Digitaler Unterricht zu Hause wird den Präsenzunterricht noch länger ergänzen müssen. Der Bund unterstützt jetzt die Schülerinnen und Schüler, die bisher kein digitales Endgerät haben“, sagte die SPD-Parteivorsitzende Saskia Esken. Schülerinnen und Schüler, die am Online-Unterricht in den vergangenen Wochen aus Mangel an Geräten nicht teilhaben können, sollen mit Tablets oder Laptops ausgestattet werden. „Es darf nicht der Geldbeutel der Eltern darüber entscheiden, ob Schülerinnen und Schüler am digitalen Fernunterricht teilhaben können. Das ist eine entscheidende soziale Frage. Für dieses Programm hat die SPD hart gekämpft und es ist gut, dass es jetzt an den Start geht“, sagte sie über die erfolgreiche Initiative der SPD im Koalitionsausschuss. Schülerinnen und Schüler, die ein Tablet oder Notebook brauchen, erhalten dies durch die Schulen. Die Geräte gehen zwar nicht ins Eigentum der Kinder und Jugendlichen über, aber durchaus in ihren Besitz, denn sie werden als Dauer-Leihgabe zur Verfügung gestellt. „Das ist wichtig, damit die Schüler*innen die Geräte akzeptieren und für sich entdecken“, macht Esken deutlich. Und wenn kein Internetanschluss vorhanden ist? Auch dafür soll es eine Lösung geben. „Wir wissen, dass das alles nur wirklich helfen kann, wenn nicht nur in den Schulen, sondern auch im Haushalt auch ein notwendiger Internetanschluss vorhanden ist. Der Bund sucht hierfür zurzeit mit den Mobilfunkanbietern nach guten Lösungen. Ich erwarte, dass das Bildungsministerium dies vorantreibt“, sagt Esken und appelliert an alle Beteiligten: „Es ist wichtig, dass die Geräte jetzt schnell dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Kein Kind darf im Fernunterricht zurückgelassen werden.“ Die Laptops, Notebooks und Tablets - explizit ausgenommen sind Smartphones - werden je nach Landesregelung von den Ländern oder den Schulträgern beschafft.