Medienberichten zufolge sind in der Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof zahlreiche Frauen belästigt, sexuell bedrängt und beraubt worden. Ähnliche Vorfälle wurden aus Hamburg und Stuttgart berichtet. Hierzu erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner:
Ich bin geschockt über die abscheulichen Taten in Köln und anderen deutschen Städten, die sich gezielt gegen Frauen gerichtet haben. Sexuelle Gewalt gegen Frauen ist kein Kavaliersdelikt. Die Täter müssen ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden – und zwar unabhängig von ihrer Herkunft und Religion.
Anstatt alle Flüchtlinge oder Ausländer unter Generalverdacht zu stellen, brauchen wir eine Kultur des Respekts vor Frauen. Denn sexuelle Gewalt gegen Frauen findet täglich und überall statt: Ob zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Öffentlichkeit und im Internet. Ob als anzügliche Witze, sexistische Sprüche, übergriffiges Auftreten, häusliche Gewalt oder Vergewaltigung.
Wir brauchen ein entschiedenes Auftreten der gesamten Gesellschaft gegen Gewalt an Frauen. Dazu gehören die Sicherheitskräfte: Sie müssen dafür sensibilisiert werden, sexuelle Gewalt zu erkennen und konsequenter dagegen vorzugehen.
Dazu gehört die Bildung: Bereits in Schule und Kindergarten müssen Mädchen darin gestärkt werden, ihre Ansichten zu vertreten und ihre Freiheiten einzufordern. Jungen müssen wir von klein auf beibringen, Frauen und Mädchen zu respektieren. Rollenstereotype müssen durch eine geschlechtersensible Erziehung und Bildung aufgebrochen werden.
Dazu gehört auch eine umfassende Reform des Sexualstrafrechts, die den Willen der Opfer in den Mittelpunkt stellt. Damit ein Nein auch in Deutschland endlich Nein bedeutet! Dazugehört auch eine bundeseinheitliche institutionelle Finanzierung der Frauenhäuser.
Dazu gehören die Medien, die Frauen immer noch häufig auf ihr Äußeres und ihre Sexualität reduzieren. Dazu muss jede und jeder einzelne von uns beitragen. Wir brauchen eine Kultur des Respekts – zum Schutz von Frauen und Mädchen.
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Pressemitteilung
05.01.2016 | 002/16