Aktuelles
16.10.2015 | Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung
„Balance zwischen Freiheit und Sicherheit“
Der Bundestag hat zur Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) beschlossen. Das Gesetz sieht eine Speicherung von Verkehrsdaten in „äußerst engen Grenzen“ vor, so Bundesjustizminister Heiko Maas. Inhalte seien in keiner Weise betroffen, auch der E-Mail-Verkehr sei komplett ausgenommen, betont er.