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Foto: Teilnehmer einer Demonstration halten ein Schild mit Aufschrift "Weg mit Paragraf 219a - My Body - my Choice"
dpa
18.01.2022 | § 219a wird gestrichen

„Das war höchste Zeit“

Die Regierung will Frauen in Konfliktsituationen besser unterstützen. Dazu gehört auch, dass Ärztinnen und Ärzte umfassend medizinisch informieren können, wenn es um einen möglichen Schwangerschaftsabbruch geht. Die Koalition streicht darum jetzt „ein Relikt aus der Kaiserzeit“: den Paragrafen 219a.

Bislang müssen Frauenärztinnen und -ärzte Strafverfolgung fürchten, wenn sie auf ihren Internetseiten darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Oder, welche unterschiedlichen Verfahren es gibt. Das macht es Frauen in Konfliktsituationen noch schwerer, weil ihnen wichtige Informationen für ihre Entscheidung fehlen.

Rechtssicherheit für nötige Informationen

Darum hat die Koalition vereinbart, den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch zu streichen. Am Montag hat Justizminister Marco Buschmann bereits einen Referentenentwurf vorgelegt. Die SPD unterstützt das: „Mit der Streichung des Paragraphen 219a schafft die Ampelkoalition ein Relikt aus der Kaiserzeit ab. Damit haben Ärztinnen und Ärzte künftig die benötigte Rechtssicherheit, um über Schwangerschaftsabbrüche auch auf ihren Internetseiten zu informieren. Das war höchste Zeit“, kommentierte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese.

Endlich bekämen Frauen damit ungehinderten Zugang zu Informationen, „sollten sie sich in einer Konfliktsituation für einen solchen Eingriff entscheiden.“ Es sei Aufgabe der Ampelkoalition die Modernisierung unseres Rechtsstaats vorzunehmen, „die einer fortschrittlichen, verantwortungsbewussten und vielfältigen Gesellschaft entspricht“, bekräftigte der Sozialdemokrat.

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