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dpa

Rechenzentrum von Facebook im schwedischen Lulea nördlich von Stockholm.

06.10.2015 | EuGH kippt Datenaustausch-Abkommen mit USA

Signal für Schutz der Grundrechte

Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag ein Grundsatzurteil zum internationalen Datenschutz gefällt und befunden, dass die persönlichen Daten europäischer Internetnutzer in den USA nicht ausreichend geschützt sind.  Justizminister Heiko Maas sieht in dem Urteil „ein starkes Signal für den Grundrechtsschutz in Europa“.

Privatsphäre und Datenschutz seien in einer global vernetzten Welt „fundamental“, kommentierte Maas das Urteil des Europäischen Gerichtshofes [PDF, 173 kb]. Mit den USA müsse nun unverzüglich über die Folgen des Urteils gesprochen werden. Die Daten europäischer Verbraucherinnen und Verbraucher müssten auch in den USA effektiv geschützt werden.

Maas: Für unsere Datenschutzstandards kämpfen


Das Urteil sei „ein Auftrag an die Europäische Kommission, auch international für unsere Datenschutzstandards zu kämpfen“, betonte der deutsche Justizminister. „Wir Europäer entscheiden, unter welchen Bedingungen persönliche Daten aus Europa ins Ausland übermittelt werden dürfen.“ Nun müssten zügig die seit Jahren laufenden Verhandlungen über eine neue Datenschutz-Grundverordnung zu Ende geführt werden.

Der Justizminister ist überzeugt davon, dass das sogenannte Marktortprinzip dazu führen wird, dass viele US-Unternehmen sich künftig an das europäische Datenschutzrecht halten müssen. „Wer in der EU Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss danach auch EU-Datenschutzrecht beachten – und zwar unabhängig davon, wo der Server steht."

Statement von Heiko Maas zum EuGH-Urteil

Urteil: Daten von EU-Nutzern nicht ausreichend geschützt

Am Dienstag hatten die Luxemburger Richter das fünfzehn Jahre alte „Safe Harbor“-Abkommen zur einfachen Übermittlung personenbezogener Daten europäischer Internet-Nutzer in die USA für ungültig erklärt. Die Informationen seien in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff von Behörden und Geheimdiensten geschützt. Das verletze die Rechte der Europäer, urteilten die Richter. Die EU-Kommission habe zudem keine Kompetenz gehabt, die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden durch das Abkommen zu beschränken. Ein Student hatte gegen die Übermittlung seiner Facebook-Daten geklagt.

Urteil trifft vor allem kleinere Unternehmen

Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für die Internet-Wirtschaft. Vor allem kleinere Unternehmen verließen sich bisher darauf, dass Datenübermittlung in die USA unbedenklich sei. Ohne „Safe Harbor“ müsste jede Firma selber dafür sorgen, dass der rechtliche Rahmen nach der Datenschutz-Grundverordnung eingehalten wird. Das kann zusätzliche Verträge und Aufwand für Anwälte bedeuten. Betroffen sind gleichermaßen deutsche und amerikanische Unternehmen, die Daten in die USA fließen lassen.

Die EU-Kommission, die 2000 „Safe Harbor“ beschlossen hatte, will nun über die Folgen des Urteils beraten. (mit dpa)