Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag ein Grundsatzurteil zum internationalen Datenschutz gefällt und befunden, dass die persönlichen Daten europäischer Internetnutzer in den USA nicht ausreichend geschützt sind. Justizminister Heiko Maas sieht in dem Urteil „ein starkes Signal für den Grundrechtsschutz in Europa“.
Privatsphäre und Datenschutz seien in einer global vernetzten Welt „fundamental“, kommentierte Maas das Urteil des Europäischen Gerichtshofes [PDF, 173 kb]. Mit den USA müsse nun unverzüglich über die Folgen des Urteils gesprochen werden. Die Daten europäischer Verbraucherinnen und Verbraucher müssten auch in den USA effektiv geschützt werden.
Maas: Für unsere Datenschutzstandards kämpfen
Das Urteil sei „ein Auftrag an die Europäische Kommission, auch international für unsere Datenschutzstandards zu kämpfen“, betonte der deutsche Justizminister. „Wir Europäer entscheiden, unter welchen Bedingungen persönliche Daten aus Europa ins Ausland übermittelt werden dürfen.“ Nun müssten zügig die seit Jahren laufenden Verhandlungen über eine neue Datenschutz-Grundverordnung zu Ende geführt werden.
Der Justizminister ist überzeugt davon, dass das sogenannte Marktortprinzip dazu führen wird, dass viele US-Unternehmen sich künftig an das europäische Datenschutzrecht halten müssen. „Wer in der EU Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss danach auch EU-Datenschutzrecht beachten – und zwar unabhängig davon, wo der Server steht."