Der Vorsitzende von Selbst Aktiv, der Arbeitsgemeinschaft behinderter Menschen in der SPD, Karl Finke erklärt:
Wir von Selbst Aktiv begrüßen, dass in Zeiten der Corona-Krise der weit überwiegende Teil der Gesellschaft Vertrauen in staatliches Handeln hat und dem Staat jetzt verstärkt eine zentrale Rolle zuweist. Die staatlichen Institutionen Exekutive, Legislative aber auch die Nichtregierungsorganisationen und gesellschaftlichen Träger müssen hier Garant einer Gesellschaft für alle, oder wie wir Menschen mit einer Behinderung es fordern, einer inklusiven Gesellschaft im Sinne der aktuellen Menschenrechtskonvention sein und deren Elemente weiter ausbauen. „Vorübergehendes Aussetzen von Menschenrechten muss von vornherein begrenzt sein und im Anschluss hieran die Bürgerrechte und Teilhaberechte von uns Menschen mit Behinderungen stärken“, so Karl Finke.
Wir begrüßen den Beschluss der Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Krise und deren jetzt erfolgten ersten Öffnungen. Besonders hervorheben möchten wir den in der Regierungserklärung festgeschriebenen besonderen Schutz gesundheitlich beeinträchtigter sowie älterer Menschen:
„Für vulnerable Gruppen und insbesondere für Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen müssen nach den jeweiligen lokalen Gegebenheiten und in den jeweiligen Institutionen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden.“ (Bund-Länderbeschluss vom 15.04.2020, S. 5)
Ebenfalls die Aussage, dass dies nicht mit dauerhaft verstärkter Isolation verbunden sein darf:
„Es ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass entsprechende Regularien nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen.“ (Ebd.)
Im Gegenteil, im Sinne unseres Menschenbildes muss klar sein, dass Menschen in Heimen besonders und verbessert unterstützt werden müssen und deren gesellschaftliche Teilhabe im Rahmen einer inklusiven Gesellschaft politisch handlungsleitend werden muss. Hierbei gilt es, die selbstbestimmte Assistenz als Form eigenständigen Lebens zu stärken, auszubauen und die erforderlichen Sicherheits- und Schutzmaßnahmen zu gewährleisten. Wir halten es ebenfalls für richtig, dass durch Heranziehung von externem Sachverstand ein Konzept für diesen Personenkreis erstellt werden soll:
„Daher soll für die jeweilige Einrichtung unter Hinzuziehung von externem Sachverstand, insbesondere von Fachärzten für Krankenhaushygiene, ein spezifisches Konzept entwickelt werden und dieses im weiteren Verlauf eng im Hinblick auf das Infektionsgeschehen im jeweiligen Umfeld weiterentwickelt und angepasst werden.“ (Ebd.)
Unabdingbar für uns hierbei ist, dass bei dem externen Sachverstand Menschen mit Behinderungen paritätisch in den Gremien mitwirken. Dies unter dem Motto des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen „Nichts über uns, ohne uns“ und in dem Wissen, dass über Jahrzehnte erworbenes Expertenwissen behinderter Menschen im Dialog mit Fachwissenschaftlern zu einer inklusiven, neuen Lebensqualität führen kann. „Ethischer Konsens muss auch in schwierigen Zeiten wie heute bleiben, dass sowohl bei Lebensbeginn, in der Lebensmitte, wie auch am Lebensende das Recht auf Leben und Überleben nicht abgestuft, sondern gleichbewertet wird und so Utilitarismus (Nützlichkeitsdenken) als Maßstab gesellschaftlichen Handelns eine klare Absage erteilt wird“, so Karl Finke.