Zu dem von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegten Konzept für eine Grundrente erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen Harald Baumann-Hasske:
„Die ASJ begrüßt dieses Konzept ausdrücklich. Die wesentlichen Eckpunkte der neuen Grundrente (35 Beitragsjahre und keine Bedürftigkeitsprüfung) sowie die Änderungen der Freibeträge beim Wohngeld und in der Grundsicherung führen zu einer deutlichen Aufwertung der Rentenbezüge bei niedrigen Einkommen und dienen gleichermaßen der Vermeidung von Altersarmut und der Anerkennung der erbrachten Arbeitsleistung, einschließlich der verschiedenen Sorgeleistungen.“
Dieses Konzept sei - im Gegensatz zu diversen Äußerungen von Kritikern - systemimmanent und schaffe sofort Entlastungen an der Schnittstelle zwischen Grundsicherungsbezug und Rentenbezug.
Schon im derzeitigen System der gesetzlichen Rentenversicherung gebe es einige Durchbrechungen des Äquivalenzprinzips, die durch höchstrichterliche Rechtsprechung nicht beanstandet wurden, wie z.B.:
• die Berücksichtigung beitragsfreier Zeiten oder Zeiten mit sehr geringen Beiträgen,
• die Übernahme von Beitragsleistungen durch den Staat oder Dritte,
• die Aufwertung niedriger Entgeltpunkte und
• die nicht individuell risikobezogene, sondern lediglich
einkommensabhängige Versicherungsleistung.
Auch kenne das Rentenversicherungsrecht seit Ende der 1950er Jahre das Ziel der Lebensstandardsicherung und die Finanzierung durch steuerfinanzierte Bundeszuschüsse.
„Die Ausgestaltung der Grundrente als Rente - und damit eben gerade nicht bedürftigkeitsabhängig - stellt den individuellen Bezug zur eigenen Lebensbiografie sicher und stellt konsequenterweise auf die Versicherungsdauer ab.“
Die beiden begleitenden Freibetragsänderungen seien demgegenüber ergänzende grundsicherungsbezogene Leistungen und berücksichtigten dort Bedürftigkeit und Haushaltseinkommen.
Beides führe in der Gesamtschau zu einem angemessenen Abstand zur reinen Grundsicherungsleistung und einem Rentenniveau, das dem Ziel der Vermeidung von Altersarmut gerecht werde.
„Mit diesem Vorschlag der SPD wird der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag erfüllt und zugleich eine Stigmatisierung vermieden, die mit dem Bezug von Grundsicherung verbunden ist. Das sollte auch den Vorstellungen der CDU zum Arbeitsethos entgegenkommen.“