In seiner Sitzung hat der SPD-Parteivorstand am 6. März 2017 folgenden Beschluss: „Qualifizierung stärken, Versicherungsschutz verbessern: Die Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung“ einstimmig gefasst:
Die Herausforderung: Ein sich wandelnder Arbeitsmarkt
Wir stehen vor den Herausforderungen einer sich wandelnden Arbeitswelt: Digitalisierung, demografischer Wandel und veränderte Produktionsprozesse führen dazu, dass sich auch der Arbeitsmarkt wandelt. Viele Tätigkeiten und Qualifikationen werden verschwinden, neue jedoch hinzukommen. Deshalb wird die Sicherung und Entwicklung von Qualifikationen über das gesamte Erwerbsleben hinweg zu einer zentralen arbeitsmarktpolitischen Aufgabe.
Derzeit spricht zwar wenig dafür, dass die Nachfrage nach Arbeit auf absehbare Zeit durch die Automatisierung von Produktion und Dienstleistungen deutlich abnehmen wird. Aber wir werden eine dynamische Entwicklung erleben. Und diese dynamische Entwicklung wollen wir erfolgreich gestalten. Wir wollen einen Fachkräftemangel in bestimmten Berufen und Regionen auf der einen Seite und qualifikationsbedingte Arbeitslosigkeit auf der anderen Seite vermeiden. Zum Wohle der Unternehmen und Beschäftigen, die gemeinsam die gute wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land tragen. Mehr in Qualifizierung zu investieren, ist deshalb sozial- und wirtschaftspolitisch sinnvoll!
Für uns ist klar: Die neue Arbeitswelt 4.0 braucht neue Absicherung für die Beschäftigten. Flexiblere Beschäftigungsstrukturen und veränderte Erwerbsbiografien können zu mehr Übergängen zwischen Erwerbstätigkeit und Phasen der Arbeitslosigkeit führen. Gerade wer in besonders volatilen Bereichen (z.B. Kultur- und Medienberufen) arbeitet, muss sich bei Arbeitslosigkeit auf einen wirksamen Versicherungsschutz verlassen können. Wir wollen, dass Beschäftigte im Laufe ihres Erwerbslebens so unterstützt zu werden, dass eine längere Phase der Arbeitslosigkeit möglichst vermieden wird bzw. dass Phasen der Arbeitslosigkeit genutzt werden, um die vorhandene Qualifikation zu erweitern.
Unsere Vorschläge: Intelligente Maßnahmen für Unternehmen, Arbeitsmarkt und Beschäftigte
Auf diese Herausforderungen für Unternehmen, Arbeitsmarkt und Beschäftigte wollen wir mit intelligenten Maßnahmen reagieren und damit alle Akteure stärken: Neben der Einführung eines Rechts auf Weiterbildung wollen wir ein neues Arbeitslosengeld Q für die Dauer von Qualifizierungsmaßnahmen einführen, den Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit verbessern und die Bundesagentur für Arbeit zu einer Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung weiterentwickeln.
Von diesen Maßnahmen profitieren Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen.
Recht auf Weiterbildung
Wir wollen ein Recht auf Weiterbildung einführen. Die Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung soll gesetzlich verpflichtet werden, Arbeitslosen, die innerhalb von 3 Monaten keine neue Beschäftigung finden, ein Angebot für eine Qualifizierungsmaßnahme zu machen, die die Vermittlungschancen nachhaltig erhöht (keine Kurzschulungen oder Kurzzeitpraktika). Das Recht auf Weiterbildung beinhaltet eine umfassende Kompetenzerfassung, einschließlich informeller Kompetenzen. Darauf aufbauend erfolgt eine gezielte Weiterbildungsberatung. Die anschließenden Weiterbildungsmaßnahmen können auch im Nachholen eines Berufsabschlusses oder einer Umschulung bestehen.
Die Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung sucht bereits in den letzten drei Monaten der Weiterbildungsmaßnahme passende Arbeitsplatzangebote, die der neu erworbenen Qualifizierung entsprechen. Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme soll die Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung auf Basis der neu erworbenen Qualifizierung erfolgen.
Einführung eines Arbeitslosengeld Q
Wir wollen ein neues Arbeitslosengeld Q für die Dauer der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen einführen. Der Bezug des ALG Q wird nicht auf einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) angerechnet, die Höhe entspricht dem ALG. Nach Beendigung einer Qualifizierungsmaßnahme setzt der Anspruch auf ALG erneut nach den bisherigen Regeln ein.
Anders als in der Vergangenheit wird damit für die Zeit der Qualifizierungsmaßnahme die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes nicht mehr um die Hälfte gemindert. Damit können Arbeitssuchende, die nicht direkt eine neue Stelle finden und sich gleichzeitig weiterqualifizieren, länger Arbeitslosengeld beziehen als bisher. Für Arbeitssuchende schafft dies mehr Sicherheit und gibt zusätzliche Motivation für eine berufliche Neuorientierung. Außerdem wird damit das wirtschaftlich und gesellschaftlich wichtige Ziel unterstützt, die Zahl der Fachkräfte und der Beschäftigten auf einem hohen Niveau zu halten.
Verbesserter Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit
Wir wollen den Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit verbessern. Der Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit ist ein Grundpfeiler unseres Sozialstaates. Auf ihn können und müssen sich Beschäftigte verlassen. Vor dem Hintergrund des sich wandelnden Arbeitsmarktes ist es wichtig, diesen Schutz mehr Menschen zugänglich zu machen, um auch bisher nicht erfasste Beschäftigungsverhältnisse, wie z.B. oft kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer, in den Versicherungsschutz mit einzubeziehen.
Derzeit erhält Arbeitslosengeld, wer innerhalb von 2 Jahren (sog. Rahmenfrist) vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat (sog. Mindestvorversicherungszeit). Indem die Rahmenfrist auf 3 Jahre erweitert und die Mindestvorversicherungszeit auf 10 Monate gesenkt wird, profitieren mehr Beschäftigte von dem Schutz der Arbeitslosenversicherung.
Als zusätzliche Maßnahme soll das Schonvermögen in der Grundsicherung von bisher 150€ pro Lebensjahr auf 300€ pro Lebensjahr verdoppelt werden.
Weiterentwicklung der Arbeitslosen- zur Arbeitsversicherung: Die Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung
Unsere Vorschläge sind Teil einer notwendigen Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung hin zur Arbeitsversicherung. Die Arbeitsversicherung unterscheidet sich von der bisherigen Arbeitslosenversicherung dadurch, dass sie viel früher, bei der Qualifizierung, die ein ganzes Arbeitsleben anhalten muss, ansetzt und stärker als bisher die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit und die Stabilisierung von Beschäftigungsverhältnissen zur Aufgabe hat.
Ein wesentliches Element der Arbeitsversicherung ist ein Recht für alle Beschäftigten auf Kompetenzfeststellung und Lebenslaufberatung durch die Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung. Beschäftigte sollen jederzeit in ihrem Berufsleben eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen können, die ihnen aufzeigt, welche beruflichen Perspektiven sie mit ihren vorhandenen Qualifikationen haben und welche Optionen für eine berufliche Weiterbildung sinnvoll sind. Im Bedarfsfall können aufbauend auf der Beratung erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen durch die Arbeitsversicherung gefördert werden.
Flankiert werden muss diese Strategie durch ein Fachkräftemonitoring, das den arbeitsmarktpolitischen Akteuren dabei hilft zu erkennen, welche Qualifikationen und Fachkräfte in den Branchen und Regionen perspektivisch benötigt werden.
Glossar:
Arbeitslosengeld (ALG): Oftmals auch als ALG I bezeichnete Leistung aus Beitragsmitteln der Arbeitslosenversicherung. Zeitlich begrenzter Bezug. (bisher maximal 24 Monate)
Arbeitslosengeld II (ALG II): Leistung der Grundsicherung aus Steuergeldern. Zeitlich unbegrenzter Bezug für die Dauer der Bedürftigkeit.