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Pressemitteilung

26.06.2020 | 067/20

Presseerklärung der AVS zum Ende der „Waldheimer Prozesse“

Anlässlich des Endes der „Waldheimer Prozesse“ vor 70 Jahren erklären Wolfgang Kopitzsch, Dr. Holger Martens und Lothar Tautz vom Arbeitskreis ehemals verfolgter und inhaftierter Sozialdemokraten (AVS):

Der Arbeitskreis ehemals verfolgter und inhaftierter Sozialdemokraten erinnert anlässlich des Endes der „Waldheimer Prozesse“ am 29. Juni 1950 an die zu Unrecht Inhaftierten in der ehemaligen DDR. Unter den von der sowjetischen Besatzungsbehörde an die neu gegründete DDR übergeben Inhaftierten befanden sich auch Sozialdemokraten, die u.a. wegen ihres Widerstandes gegen die Zwangsvereinigung von KPD und SPD zur SED inhaftiert wurden. Einer der wenigen noch lebenden Verurteilten ist der Sozialdemokrat Heinz-Joachim Schmidtchen aus Berlin.

Die Häftlinge wurden in das Zuchthaus Waldheim gebracht und dort vom 21. April bis zum 29. Juni 1950 von extra geschaffenen 18 Strafkammern des Landgerichts Chemnitz in Schnellverfahren verurteilt. Verurteilt wurden insgesamt 3 324 Häftlinge; unter ihnen ca. ca. 60 Jugendliche und ca. 160 Menschen, die wegen Vergehen nach dem Ende der NS-Herrschaft inhaftiert worden waren, unter anderem auch Sozialdemokraten.

Es darf nie vergessen werden, dass mit den „Waldheimer Prozessen“ willkürlich gegen jeden Grundsatz eines demokratischen Rechtsstaates verstoßen wurde, im Übrigen auch gegen die Verfassung der DDR, aber es sollte auch nicht vergessen werden, dass zahlreiche der Taten aus der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur, die den Angeklagten vorgeworfen wurden, auch tatsächlich stattgefunden hatten. Die Prozesse wurden von der Staats- und Parteiführung direkt überwacht und beeinflusst. Das Strafmaß sollte nicht unter fünf Jahren liegen. Richter, Staatsanwälte und Schöffen waren sorgfältig ausgewählt.

Auch in der Regierung der DDR kam es zu Protesten gegen die Art und Weise der Verfahren. Ab Oktober 1952 wurden zahlreiche Häftlinge freigelassen bzw. das Strafmaß deutlich reduziert. Ende 1956 befanden sich noch zwei Verurteilte in Haft.

In einem Brief an Walter Ulbricht, formulierte Thomas Mann „…hat es einen Sinn, sie (die Gefangenen) ganz im wildesten Stil des Nazismus und seiner Volksgerichte, ganz im Stil jenes zur Hölle gefahrenen Roland Freisler, der genau so seine Zuchthaus- und Todessprüche verhängte, aburteilen zu lassen und damit der nichtkommunistischen Welt ein Blutschauspiel zu geben, das ein Ansporn ist zu allem Hass?“.