Presse
23.04.2018 | 052/18
Beschluss des SPD-Parteivorstands zum §219a
In seiner gestrigen Sitzung im Anschluss an den SPD-Bundesparteitag hat der SPD-Parteivorstand folgenden Beschluss gefasst.
§ 219a StGB: Recht auf sachliche Information gewährleisten – strafrechtliche Konsequenzen für Ärztinnen und Ärzte wirksam verhindern
Im November 2017 wurde die Ärztin Kristina Hänel zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Internetseite über Schwangerschaftsabbrüche informiert hat. Diese Verurteilung zeigt sehr deutlich, dass Ärztinnen und Ärzte auf der Grundlage des aktuellen § 219a StGB strafrechtliche Konsequenzen befürchten müssen, wenn sie sachlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Das kann und darf nicht sein.